Altar ist Kunst
Turnübungen in Kirche
Das Landgericht Saarbrücken hat am Montag das Urteil des Amtsgerichts gegen einen Videokünstler aufgehoben, der auf einem Altar einer katholischen Kirche Liegestütze gemacht hatte und dafür zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war. Das Landgericht teilte nicht die Auffassung von Amtsgericht und Staatsanwältin, dass der 39-jährige Alexander Karle wegen Störung der Religionsausübung zu belangen sei. Die Kammer betrachtete dies als Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit und nicht als »beschimpfenden Unfug«.
Allerdings habe sich der Angeklagte, als er über eine Kordel in den Altarraum stieg, des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Dies sei auch nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Deshalb sprach das Gericht eine Verwarnung aus, zudem erhielt Karle die Auflage, 500 Euro an eine Caritas-Jugendeinrichtung zu zahlen.
Nachdem der Diplom-Künstler kürzlich noch mit der Meldung überrascht hatte, dass es sich bei seinem Film »Pressure to Perform« (»Leistungsdruck«) tatsächlich nur um eine Videomontage gehandelt habe, blieb er am Montag bei seinem Geständnis vom ersten Prozess. dpa
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