Belgiens Verbot von Vollverschleierung ist rechtens

Regelung sei »für eine demokratische Gesellschaft notwendig«, urteilen Straßburger Richter / Bei Verstoß drohen Bußgelder und Haft

  • Lesedauer: 2 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot der Vollverschleierung in Belgien für rechtens erklärt. Ein solches Verbot sei »für eine demokratische Gesellschaft notwendig«, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Die »Rechte und Freiheiten« von Dritten würden damit geschützt.

In Belgien ist das Tragen eines Voll- oder Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit seit Juni 2011 verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld und bis zu sieben Tagen Haft bestraft.

Gegen das Gesetz hatten zwei Musliminnen geklagt, die Belgierin Samia Belcacemi und die Marokkanerin Yamina Oussar. Sie sahen ihre Grundrechte verletzt und kritisierten das Gesetz als diskriminerend.

Beide Frauen gaben nach Angaben des Gerichts an, den Nikab aus freien Stücken zu tragen. Belcacemi hatte ihren Schleier zunächst auch nach dem Verbot weiter getragen. Aus Angst vor einer Bestrafung legte sie ihn später jedoch ab. Oussar gab den Angaben zufolge an, sie sei nach dem Verbot zu Hause geblieben.

Frankreich hatte als erstes EU-Land bereits im April 2011 ein Vollverschleierungsverbot eingeführt. Im Juli 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits das französische Burka-Verbot für rechtens.

Auch in Deutschland wird immer wieder heftig um ähnliche Verbote gestritten, zuletzt war Bayerns CSU-Regierung mit einem Gesetz vorgeprescht: Gesichtsschleier sind ab August unter anderem für Beamte und Angestellte im Öffentlicher Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen, außerdem in Wahllokalen verboten. Bayerische Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Veranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten. AFP/nd

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