Kein Rückzug in die Ehewohnung

Gewaltbereiter Ehegatte

  • Lesedauer: 1 Min.

So das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in zwei Beschlüssen (Az. 4 UFH 1/17 und Az. 4 UF 12/17) vom 29. Mai 2017.

Im entschiedenen Fall hatte der Ehemann die Frau auf ihrem Anrufbeantworter erheblich bedroht und sogar die Terrassentür aufgebrochen, um sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen.

Es sei davon auszugehen, dass er seine Drohungen auch umsetzen werde, befand das Oberlandesgericht. Aufgrund der Gefährdungslage der Ehefrau sei die Zuweisung der Wohnung an diese verhältnismäßig. Es liege ansonsten eine »unbillige Härte« vor. Mit ihrem Mann zusammenzuwohnen, sei ihr nicht zuzumuten. Der Mann könne kurzfristig wieder bei seinen Eltern einziehen, so das Oberlandesgericht. epd/nd

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