Zwangsehen während der Sommerferien

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Mit einem Informationsschreiben hat sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie der »Berliner AK gegen Zwangsverheiratung« an Lehrer und Sozialarbeiter gewandt. Der Grund: Während der Sommerferien werden manche Mädchen und junge Frauen im Herkunftsland der Eltern gegen ihren Willen verheiratet. »Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung«, sagte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) in dem Schreiben.

Der Arbeitskreis führte 2014 eine Studie durch, die bis dato 460 Zwangsheiraten zählte. Ein Drittel der Betroffenen war minderjährig. 57 Prozent der Hochzeiten fanden im Ausland statt, größtenteils in den Ferien. Überwiegend betraf dies Mädchen, vereinzelt auch junge Männer. Viele hatten die deutsche Staatsbürgerschaft.

Der Arbeitskreis rät den Pädagogen, eine Beratungsstelle, das Jugendamt oder den Jugendnotdienst aufzusuchen, wenn ein Kind eine Zwangsheirat befürchtet. Als Vertrauensperson können sie Kopien des Passes sowie die Reiseadresse bei sich tragen. Zwei Vordrucke können die Betroffenen vorab unterschreiben: eine eidesstattliche Erklärung, dass sie nicht heiraten wollen, sowie eine Vollmacht für den Kontakt eines Anwalts. Wenn ihnen auffällt, dass ein Kind nicht aus den Sommerferien zurückkommt, wird den Lehrern ebenfalls geraten, mit einer Beratungsstelle zusammenzuarbeiten.

Am 1. Juni wurde das Ehealter auf 18 Jahre angehoben. Ein Richter kann die Ehe andernfalls aufheben. Vor dem 16. Lebensjahr geschlossene Ehen sind auch ohne richterlichen Beschluss ungültig. Dies gilt auch für Ehen nach ausländischem Recht. ewe

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