Arbeitsrecht: Kompromiss begünstigt große Konzerne

Frankreichs Nationalversammlung entmachtet sich selbst / Macron kann Arbeitsrecht per Dekret reformieren

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In dieser Woche winken die beiden Kammern des französischen Parlaments nur noch durch: Am Dienstag bereits gab die Nationalversammlung, in der die Bewegung von Präsident Emmanuel Macron La rèpublique en marche über die absolute Mehrheit verfügt, grünes Licht für die geplante Reform des Arbeitsrechts. Für diesen Donnerstag steht das Votum des Senats an. Dessen Zustimmung steht außer Zweifel, obwohl hier die rechtskonservativen Republikanern dominieren.

Damit wäre das »Ermächtigungsgesetz«, das es der französischen Regierung erlaubt, das zentrale Wahlversprechen Macrons, die Liberalisierung des Arbeitsrechts, unter weitgehender Ausschließung des Parlaments per Dekret in Kraft zu setzen, endgültig auf den Weg gebracht.

Die eigentliche Entscheidung fiel ohnehin schon am Montag nach der Einigung des Schlichtungsausschusses beider Kammern über einen Kompromiss des Gesetzestextes. Dieser Ausschuss wird immer angerufen, wenn ein Gesetz in einer Kammer angenommen und in der anderen abgelehnt wurde. Erst wenn hier kein Kompromiss gefunden wird, hat die Nationalversammlung das letzte und entscheidende Wort.

Doch Präsident Emmanuel Macron und seine Bewegung legen nicht nur Wert darauf, die Arbeitsreform möglichst schnell - und darum per Dekret - umzusetzen. Sie soll auch von einer möglichst breiten Zustimmung im Parlament getragen werden. »Es gab von beiden Seiten den deutlich erkennbaren Willen, aufeinander zuzugehen«, erklärte Laurent Pietraszewski, der im Ausschuss die Delegation von En marche geleitet hat. Und Alain Milon, der für die Republikaner die Verhandlungen führte, bestätigte den »konstruktiven Geist« der Runde.

Bei der linken Opposition sieht man das natürlich anders. »Die Regierung und die Rechte haben sich auf eine Linie geeinigt«, konstatiert Senator Jean-Louis Tourenne von der Parti socialiste. »Im Zweifelsfalle haben sie sich immer für eine Textänderung zugunsten der Unternehmer und zulasten der Beschäftigten entschieden.«

Im »Ermächtigungsgesetz« sind bereits die Grundzüge der von Macron gewollten Reform vorgezeichnet. Konkretisiert werden sie aber erst durch die Dekrete, die die Regierung noch im August formulieren und am 20. September nach einer letzten Behandlung im Ministerrat durch Veröffentlichung im »Journal Officiel« in Kraft setzen will. Das Parlament kann dann lediglich über die nachträgliche Ratifizierung der Reform entscheiden. Wird das Ratifizierungsverfahren nicht termingemäß durchgeführt, werden die Dekrete automatisch ungültig, so die Verfassung.

In den Verhandlungen konnten die Republikaner eine bedeutsame Verschärfung durchsetzen. Sie betrifft internationale Konzerne mit Filialen in Frankreich. Dort sollen künftig mit wirtschaftlichen Problemen begründete Massenentlassungen statthaft sein, selbst wenn der Konzern im Ausland blendend dasteht und dort üppige Gewinne ausschütten kann. Bisher mussten in solchen Fällen die Filialen in Frankreich durch den Mutterkonzern soweit unterstützt werden, dass hier Entlassungen abgewendet werden konnten. »Künftig würde es reichen, dass ein Konzern aus seiner Frankreich-Filiale Kapital und Aufträge abzieht und sie so künstlich in Schwierigkeiten bringt, um Teile der Belegschaft mit einem Federstrich auf die Straße setzen zu können«, stellt Alain Granier, FO-Gewerkschaftsfunktionär und Mitglied der linken Oppositionsbewegung La France insoumise, fest.

Doch der führende Unternehmerverband Medef hat noch viel weiter gehende Wünsche an die Arbeitsrechtsreform. Sie müsse »ambitiös« sein, fordert Verbandspräsident Pierre Gattaz in einem Interview. »Was wir brauchen, ist eine tief greifende Reform und kein Reförmchen.« Das Arbeitsrecht müsse soweit »verschlankt« und vereinfacht werden, dass »jeder Arbeiter, Unternehmer oder Investor es auf Anhieb versteht«. Nur so könne »Vertrauen geschaffen« werden, ohne dass keine neuen Arbeitsplätze zu erwarten seien, betont Gattaz. Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet er die geplante Priorität von Verhandlungslösungen auf Betriebsebene gegenüber Branchenvereinbarungen. Für kleine und mittelständische Unternehmen ohne Betriebsrat fordert er, dass nicht nur Gewerkschaftsvertrauensleute die Verhandlungen führen dürfen, »sondern jeder beliebige, von seinen Kollegen bevollmächtigte Mitarbeiter«.

Die Gewerkschaften befürchten, dass sie ausgeschaltet werden sollen, »um die Arbeiter leichter über den Tisch ziehen zu können«, wie der Gewerkschafter Alain Granier treffend feststellt. Protest sind angekündigt.

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