Verfassungsschutz entschuldigt sich bei G20-Journalisten

Hamburger Sicherheitsbehörde teilt einem ausgeschlossenen Reporter die Gründe für die Übermittlung falscher Informationen mit

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Warum wurde 32 Journalisten der Zugang zum G20-Gipfel nachträglich aberkannt? Noch immer liegt der Mehrheit der Betroffenen keine Antwort der Sicherheitsbehörden vor. Erst drei Medienmacher, die vor mehr als sechs Wochen um Auskunft beim Bundeskriminalamt (BKA) ersuchten, haben inzwischen Post erhalten. Einer von ihnen ist der Hamburger Polizeireporter Frank Bründel.

Bei dem Journalisten meldete sich inzwischen nicht nur das BKA, auch einen Brief des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz fand Bründel am Donnerstag in seinem Briefkasten. In dem zweiseitigen Schreiben, das »nd« vorliegt, äußert sich der Leiter der Behörde, Torsten Voß, persönlich zu den Gründen für den nachträglichen Entzug der Akkreditierung. Doch was beinahe noch erstaunlicher ist: Verfassungsschutzchef Voß möchte sich »ganz persönlich« bei Bründel entschuldigen, wie es gleich zu Anfang des Briefes heißt.

Das Schreiben sei »explizit nicht aus Gründen der Relativierung« gedacht, betont Voß und erklärt, ihm und den Mitarbeitern der Behörde gehe »es vor allem um Transparenz«. In den daran anschließenden Absätzen versucht Voß, den Sachverhalt darzulegen, der im Kern bereits durch das BKA-Schreiben bekannt gewesen war.

Demnach begründete sich der Akkreditierungsentzug in Bründels Fall auf einem falschen Eintrag in einer Datenbank des Landeskriminalamtes Hamburg. In dem Eintrag hieß es, der Journalist sei, neben anderen Personen, anlässlich der diesjährigen »Revolutionären 1. Mai Demo« durch die Polizei festgenommen worden. Ein Hinweis, dass Bründel als Reporter die Demonstration begleitete, ging aus dem Eintrag nicht hervor. Ohnehin waren die im Datensatz gespeicherten Informationmen völlig falsch: In Wirklichkeit war der Journalist lediglich von Beamten kontrolliert worden.

Doch die Fehlinformation löste eine fatale Kettenreaktion aus: Bründel wurde auf Grundlage der LKA-Meldung fortan als »Verdachtsfall« in der Datenbank des Verfassungsschutzes geführt. Ende Juni erfolgte dann die Abfrage des BKA, die wiederum über das Bundesamt für Verfassungsschutz abgewickelt wurde. Aufgrund des Eintrags entschied das BKA schließlich: Der Journalist bekommt seine bereits erteilte Akkreditierung wieder entzogen. Wie Bründel gegenüber dem »Deutschlandradio« erzählte, bekam er von der Maßnahme nur durch einen Zufall mit: »Ich war immer auf der Straße und habe die Demonstrationen begleitet. Drei, vier Tage später habe ich einen Anruf von der ARD bekommen und man fragte mich: Sind Sie Herr Frank Bründel? Ich sag: Ja. Wussten Sie, dass Sie auf der Liste stehen?«

In seinem Schreiben klingt es danach, als wolle Voß den Fehler sowohl auf das BKA als auch auf das Landkriminalamt abwälzen. Es wirkt, als habe das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) unter enormen Zeitdruck gearbeitet »An dieser Stelle ein Hinweis: Bei diesem Akkreditierungsverfahren musste das LfV Hamburg innerhalb von 24 Stunden antworten«, heißt es in dem Brief. Und es kommt noch dicker: Voß betont, er könne nicht beurteilen, ob die Akkreditierung »trotz der Erkenntnisübermittlung aus Hamburg« entzogen wurde. Er wissen nicht einmal, ob selbige überhaupt zunächst erteilt worden war. Diesbezüglich habe es keine Rückmeldung seitens der Bundesbehörden gegeben.

Erst am 14. Juli, also in der Woche nach dem G20-Gipfel in Hamburg, habe sich Voß’ Behörde noch einmal an das Landeskrimnalamt gewandt und dieses Mal die Information erhalten, dass Bründel weder Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration gewesen war, noch eine Anzeige gegen ihn vorliegt. Diese Informationen seien anschließend auch an das BKA weitergeleitet worden, woraufhin Bründels Datenbankeintrag gelöscht wurde.

Zum Schluss seines Briefes betont Voß, aus dem Fehler lernen zu wollen: »Ich habe darüber hinaus Ihren Fall zum Anlass genommen, unsere Qualitätsstandards im Zusammenhang mit der Speicherung und Übermittlung von Informationen zu überprüfen und dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet.«

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