Flüchtlingsverteilung ist rechtens
EuGH weist Klage ab / Die Slowakei akzeptiert das Urteil, Ungarn kündigt Widerstand an
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Mittwoch, dass die im September 2015 beschlossene Verteilung von 120 000 geflüchteten Menschen innerhalb der EU rechtmäßig ist. Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Antrag des Generalanwalts am EuGH, Yves Bot, der gefordert hatte, die Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen die Verteilung abzulehnen.
Diese war 2015 von den EU-Justiz- und Innenministern mit einer Mehrheit, aber gegen den Willen von Rumänien, der Tschechischen Republik, Ungarn und der Slowakei entschieden worden. Die Luxemburger Richter befanden nun: Die vorläufige und auf zwei Jahre begrenzte Umverteilung habe weder einstimmig noch unter Einbeziehung der nationalen Parlamente beschlossen werden müssen. Sie sei außerdem ein geeignetes Mittel gewesen, um die Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten. Ungarn hätte nach diesem Beschluss 1294 Flüchtlinge aufnehmen müssen, die Slowakei 902. Bisher hat Ungarn keinem, die Slowakei 16 Menschen Zuflucht gewährt. Sollten Ungarn, die Slowakei oder andere EU-Staaten sich weiterhin gegen den Beschluss sperren, hat die EU-Kommission die Möglichkeit, Vertragsverletzungsverfahren zu forcieren, die wiederum hohe Geldstrafen zur Folge haben können. Gegen Ungarn, Polen und die Tschechische Republik war bereits im Juni ein solches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden.
Die ungarische Regierung kündigte an, trotz der Luxemburger Entscheidung auch künftig keine Flüchtlinge aufnehmen zu wollen. »Dieses Urteil ist empörend und verantwortungslos«, sagte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto. Es handele sich, so Szijjarto, um ein politisches Urteil, das die europäischen Werte »vergewaltige«.
Die Slowakei will die Ablehnung ihrer Klage hingegen akzeptieren. Das erklärte Regierungschef Robert Fico nach der Urteilsverkündung. Die Slowakei wolle, so der Sozialdemokrat, zum Kern der EU gehören und solidarisch sein. Er fügte allerdings hinzu, Flüchtlinge wollten gar nicht in die Slowakei kommen. »Sollen wir eine Mauer errichten, dass sie hier bei uns bleiben«, fragte Fico.
Karl Kopp, Europareferent von Pro Asyl sagte gegenüber dem »nd«, es sei »richtig und zwingend«, die Klagen der Totalverweigerer abzuweisen. »Eine Sternstunde für Flüchtlingsrechte ist das allerdings nicht. Das Urteil wird keine positiven Auswirkungen auf den Flüchtlingsschutz haben. Denn wenn Flüchtlinge nun zwangsweise in Staaten gebracht werden, die ihnen feindlich gegenüberstehen, dann ist das unzumutbar. Flüchtlinge sind kein Stückgut.« Europa sei, so Kopp, tief gespalten. Mit der aktuellen Konzeption von »Relocation« werde der Riss, der durch Europa geht, nicht geheilt werden können. »Die Staaten, die etablierte Asylsysteme haben – Deutschland, Frankreich, die Benelux-Länder und die skandinavischen Staaten – müssen vorangehen. Wir können nicht warten, bis zum Beispiel in Ungarn wieder eine Regierung an der Macht ist, die ansatzweise europäisches und internationales Recht achtet«, so Kopp.
Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte das Urteil. Es sei »klar und eindeutig«, erklärte Gabriel am Mittwoch in Berlin. Nun sei auch rechtlich abschließend geklärt, dass die vom Rat beschlossene europäische Solidarität nicht nur in Einklang mit europäischen Werten, sondern auch mit europäischem Recht stehe. Er erwarte, dass alle EU-Partner die Beschlüsse »ohne Zögern umsetzen«.
Cornelia Ernst, migrationspolitische Sprecherin der Delegation der Linken im Europaparlament sagte, mit dem Urteil machten die Richter klar, »dass europäische Flüchtlingspolitik mehr sein kann als Grenzschutz und Frontex.« Darauf gelte es aufzubauen. Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten, erklärte: »Jetzt, wo jeder Zweifel aus dem Weg geräumt ist, müssen Ungarn und die Slowakei endlich liefern. Aber auch andere Länder drücken sich vor ihren Pflichten und müssen bei der Umsiedlung schneller werden.« Mit Agenturen
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