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Die Grenzen der Gerechtigkeit

Der Videobeweis nimmt dem Fußball mehr als er ihm gibt - Dortmunder und Kölner singen ein Lied davon

»Wir können nicht so tun, als sei nichts passiert«, sagte Jörg Schmadtke am Montag. Der Manager des 1. FC Köln bekräftigte den Entschluss des Klubs, Einspruch gegen die Wertung des Spiels in Dortmund einzulegen. Dafür blieb noch bis Dienstag Zeit. Der BVB hatte am Sonntagabend mit 5:0 gewonnen. Passiert war zuvor Folgendes: Kurz vor der Pause erzielte Dortmunds Verteidiger Sokratis nach einem Eckball das 2:0. Schiedsrichter Patrick Ittrich aber gab den Treffer nicht, weil der Kölner Torwart Timo Horn zuvor im Luftkampf regelwidrig behindert worden war. Daraufhin schaltete sich aus Köln der Video-Schiedsrichter-Assistent (VSA) Felix Brych ein. Der hatte kein Foul an Horn gesehen - und so zeigte Ittrich nach kurzer Rücksprache zum Anstoßpunkt und gab den Treffer.

Folgende Frage gilt es nun zu beantworten: Schafft der Videobeweis jetzt auch unanfechtbare Tatsachenentscheidungen? Denn: Schiedsrichter Ittrich hatte gepfiffen, bevor der Ball die Linie überquerte. Formal ist also gar kein Tor gefallen. Folglich hätte der Video-Schiedsrichter-Assistent nicht eingreifen dürfen. Das darf er nur, wenn es um strittige Entscheidungen bei erzielten Toren, Elfmetern sowie Roten Karten geht und wenn falschen Spielern Gelbe oder Rote Karten gezeigt werden. Da aber Brych keine vertonten Bilder zur Verfügung und somit den Pfiff nicht gehört hatte, schuf er einen Präzedenzfall, um den sich nun der Deutsche Fußball-Bund (DFB) kümmern muss.

Ein erfolgreicher Einspruch würde ein Wiederholungsspiel nach sich ziehen. Ob der Kölner Wunsch nach Gerechtigkeit erfüllt wird? Wenn es nach den Regelhütern des Weltfußballs geht, dann nicht. Das International Football Association Board legte für die Testphase des Videobeweises fest: »Ein Spiel ist nicht ungültig aufgrund von Fehlfunktionen der VSA-Technologie, falscher Entscheidungen, die den VSA betreffen oder der Entscheidung, einen Vorfall nicht zu prüfen, oder der Prüfung einer nicht prüfbaren Situation.« Nach dieser Erklärung ist also alles erlaubt, was falsch ist.

Der 1. FC Köln beruft sich aber auf Paragraph 17, Absatz C der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Danach ist ein Einspruch bei einem »Regelverstoß des Schiedsrichters« möglich, »wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.« Und davon kann man ausgehen. Natürlich haben die Kölner am Ende 0:5 verloren. Hätte aber der zweite Dortmunder Treffer in der 45. Minute nicht gezählt, ist die Argumentation des Kölner Trainers Peter Stöger nachvollziehbar: »Wenn wir mit 0:1 in die Pause gehen, ist die Hoffnung größer, dass wir das Spiel kippen können.«

Egal, wie die Entscheidung des DFB ausfallen wird, die grundsätzlichen Fragen werden zunehmend heftiger diskutiert. Macht der Videobeweis den Fußball gerechter? Sind die Schiedsrichter mit ihm besser geschützt als zuvor und souveräner in ihren Entscheidungen? Besser macht er den weltweit beliebtesten Sport nicht - da waren sich auch Dortmunder und Kölner Fans sofort einig und sangen gemeinsam ein Lied: »Ihr macht unser Spiel kaputt.« Sie wollen den Fußball weiterhin leben und spüren. Sie wollen ihre Emotionen nicht gegen ein, zwei Fehlentscheidungen weniger eintauschen. Lieber spontaner Torjubel und tiefe Trauer statt Technokratie. Das bestätigt auch der Medienpsychologe Jo Groebel. Der Subjektivitätsfaktor habe schon immer den Charme dieses Sports ausgemacht. »Fußball ist immer auch Glück und Irrtum gewesen«, sagt er und stellt die Einführung des Videobeweises in den Zusammenhang mit der zunehmenden Kommerzialisierung: »Wo es um große Summen geht, geht es auch um eine Scheinobjektivität. Alle Dinge sollen messbar sein, auch Dinge, die gar nicht messbar sind.«

Die Ablehnung des Videobeweises bedeutet nicht, dass alles so bleiben soll, wie es immer war. Die Torlinientechnik beispielsweise ist weithin akzeptiert. Weil sie einfach und verständlich ist. Weil sie nicht den Charakter des Spiels verändert. Und auch, weil sie ohne den fehleranfälligen Menschen funktioniert. Das ist der größte Unterschied zum Videobeweis. Denn auch die Einschätzungen der Video-Schiedsrichter sind subjektiv. Das zeigte allein nur dieses Bundesliga-Wochenende. Der VSA Felix Brych entschied, dass der Kölner Torwart Horn von seinem eigenen Mitspieler Dominique Heintz behindert worden war. Um zu diesem Entschluss zu kommen, musste er aber zuvor auch den Rempler des Dortmunders Sokratis gegen Heintz als regelkonform bewerten. Eine grenzwertige Entscheidung! Am Sonnabend sprang der Wolfsburger Torwart Koen Casteels mit dem Knie voraus dem Stuttgarter Christian Gentner ins Gesicht. Der erlitt eine schwere Gehirnerschütterung sowie Frakturen des Augenhöhlenbodens, der Nase und des Oberkiefers. Konsequenzen hatte es keine. Bilder in Echtzeit und auch Wiederholungen an den Bildschirmen sind eben nicht immer eindeutig - und müssen dann noch mit menschlichem Auge und Urteil bewertet werden.

In der vergangenen Saison wurde der Videobeweis offline getestet. Die Prognose für den Ernstfall lautete, dass der Video-Schiedsrichter-Assistent nur rund zwei Mal an einem Spieltag eingreifen würde. In der Realität sieht es aber so aus, dass fast jede Partie mehrfach unterbrochen wird. Und wirklich souveräner wirken die Schiedsrichter in ihrem Auftreten mit ihrem neuen Hilfsmittel auch nicht. Eher noch unsicherer, manchmal fremdgesteuert. Und die Diskussionen mit Spielern und Klubverantwortlichen nach einer revidierten Entscheidung sowie die Reaktionen des Publikums zeigen, dass die Unparteiischen ebenso wenig geschützt sind wie zuvor. Ralph Hasenhüttl, Trainer von RasenBallsport Leipzig, erlebt es so: »Wir verlagern die Entscheidung auf eine nächste Ebene und im Endeffekt stehen noch mehr Diskussionen.«

Und: Nicht nur der Mensch mit all seinen Fehlern führt den Videobeweis an die Grenzen der Gerechtigkeit. Er schafft selbst neue Ungerechtigkeiten. Nur ein Beispiel: Ein Spieler erhält unberechtigt die Rote Karte. Der Video-Schiedsrichter-Assistent greift ein, der Schiedsrichter nimmt die Rote Karte zurück. Wenig später erhält ein Spieler der anderen Mannschaft seine zweite Gelbe Karte, muss also mit Gelb-Rot vom Platz. Egal ob in diesem Fall beide oder nur eine Karte unberechtigt waren: Der Video-Schiedsrichter-Assistent darf bei Gelben Karten nicht eingreifen, der Spieler erhält einen Platzverweis. Ist das in einem Spiel zwischen zwei Mannschaften gerecht?

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