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Verschleiertes Tatmotiv
Aert van Riel über den Umgang der Bundesrepublik mit rechtem Terror
Das Auffliegen der NSU-Terroristen hat nicht zum notwendigen Umdenken in den Sicherheitsbehörden geführt. Noch immer tun sie ihr Möglichstes, um die Gefahren zu verharmlosen, die von Neonazis ausgehen. In dieses Muster passt auch der Umgang mit den Morden, die ein Jugendlicher im Sommer 2016 in München begangen hat. Die Tat wurde von den Behörden zum Racheakt eines psychisch Kranken an seiner Umwelt umgedeutet. Für den Täter spielte es angeblich keine entscheidende Rolle, wer seine Opfer waren. Dabei hatte er schriftlich verkündet, dass er »ausländische Untermenschen exekutieren« wolle. Das ist nur einer von vielen Belegen dafür, dass er Menschen aus rassistischen Motiven getötet hat.
Zu diesem Schluss sind nun Sozialwissenschaftler in einem Gutachten für die Stadt München gelangt. Es wäre eine gute Idee, wenn auch Staatsanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz bei ähnlichen Fällen künftig den Rat von solchen Experten einholen würden. Vielleicht ist das aber politisch nicht gewollt. Wenn hierzulande über Neonazismus diskutiert wird, fürchten politisch Verantwortliche oft, dass der eigene Ruf im Ausland leiden werde, was auch ökonomische Folgen haben könnte. Die berechtigten Anliegen von Angehörigen der Opfer, die Aufklärung über das Tatmotiv verlangen, sind für sie dagegen von geringerem Interesse.
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