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Riesenschweinerei gestoppt

Tomas Morgenstern findet den Richterspruch zur Mastanlage Haßleben gut

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 1 Min.

Brandenburgs Umweltaktivisten und Tierschützer haben vor Gericht einen großen Erfolg errungen: Dem kleinen Ort Haßleben bleibt die Neuauflage der massenhaften Schweinehaltung in ihrer Nachbarschaft zumindest vorläufig erspart. Zu DDR-Zeiten hatte der dortige Kombinatsbetrieb bis zu 174.000 Schweine unter nach heutigen Maßstäben erbärmlichen Bedingungen gemästet.

Die Umweltprobleme allein durch den massenhaften Anfall von Gülle wurden damals unter den Teppich gekehrt. Von der bestialischen Geruchsbelästigung für Anwohner ganz zu schweigen.

Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, der geplanten neuen Mastanlage für 37.000 Schweine die Genehmigung zu entziehen, lässt sich gleichwohl keine generelle Absage an die Massentierhaltung ableiten. Hier geht es, wie die Richter nüchtern erklären, darum, dass die geplante Großmastanlage aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.

Man befinde sich bei einem Vorhaben dieser Größenordnung in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, hieß es. Folglich sind darin auch betroffene Belange des Umwelt- oder Tierschutzes zu berücksichtigen. So gesehen bedeutet das Urteil nicht unbedingt das Aus für die Anlage Haßleben. Es diktiert dem Landesumweltamt aber deutlich höhere Maßstäbe zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ins Pflichtenheft.

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