Rostocks Hohe Düne und kein Ende
Subventionsbetrugs-Prozess wird neu aufgerollt
Karlsruhe. Der Prozess gegen den Investor der Rostocker Yachthafenresidenz Hohe Düne, Per Harald Løkkevik, wird vor dem Landgericht Schwerin neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil des Rostocker Landgerichts aus dem Juni 2015 in zentralen Punkten auf. Damals war Løkkevik in wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen worden. Es ging um Subventionsbetrug und die Fehlverwendung von Fördermitteln.
Der Norweger hatte das 2002 begonnene 100-Millionen-Euro-Projekt zweigeteilt. Dadurch lagen beide Projekte knapp unter der Grenze von 50 Millionen Euro, ab der die EU-Kommission über die Förderung zu entscheiden gehabt hätte. Das Rostocker Gericht habe dazu keine ausreichenden Feststellungen getroffen, weil es »von einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen« sei, entschied nun der BGH auf die Revision der Staatsanwaltschaft. Ob der Angeklagte falsche Angaben gemacht habe, lasse sich deshalb nicht überprüfen. Außerdem habe sich das Landgericht nicht ausreichend mit dem Vorwurf falscher Angaben zur Mittelverwendung auseinandergesetzt.
Wegen Sozialversicherungsbetrugs, Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung von Polen war Løkkevik bereits zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Auf seine Revision hin wird in Schwerin auch darüber neu entschieden, weil es laut BGH Mängel bei den Berechnungen gibt. (Az. 1 StR 339/16) dpa/nd
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