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AfD ändert Daten-Klausel

Akkreditierungsskandal

  • Lesedauer: 1 Min.

Die AfD hat nach massiver Kritik das Akkreditierungsverfahren für Journalisten zu ihrem Bundesparteitag im Dezember geändert. Zuvor hatten Rechtsexperten der Partei verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen, weil sie weitreichende Befugnisse zur Datenerhebung von Medienvertretern verlangt hatte. Am Wochenende wurde das beanstandete Online-Formular daraufhin gelöscht und durch ein anderes ersetzt. In dem neuen Formular müssen Journalisten wie üblich nur noch Angaben zu ihrem Namen, ihrer Mail-Adresse, der Nummer des Presseausweises und zu dem Medium machen, für das sie arbeiten.

Zuvor war von den Journalisten eine Einverständniserklärung gefordert worden, in der es unter Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz hieß: »Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten einverstanden.« Zu den »besonderen Daten« zählen dem Gesetz zufolge unter anderem Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische und religiöse Überzeugungen oder auch das Sexualleben. Konkret abgefragt wurden solche Daten zwar offensichtlich auch bislang von der AfD nicht, die Einverständniserklärung sollte aber generell und nicht nur für den konkreten Anlass gelten. dpa/nd

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