Alte Schäden, neuer Streit
Der Fall: Die Eigentümerin einer Wohnung machte gegenüber der Mieterin bei der Rückgabe des Objekts Forderungen geltend. So waren die Türen und Türzargen erheblich abgenutzt und zerkratzt.
Für die fachgemäße Wiederherstellung sollte die Mieterin aufkommen. Diese aber berief sich auf ihre Vor- oder vielleicht sogar Vorvormieter, die für die Schäden verantwortlich seien. Durch ihren eigenen Gebrauch seien höchstens ein paar weitere Kratzer hinzugekommen. Deshalb wollte sie die Reparaturen nicht bezahlen.
Das Urteil: Der Vertrag besage eindeutig, dass die Mieterin am Ende der Laufzeit die Wohnung in unbeschädigtem Zustand zurückgeben müsse, befand der zuständige Richter am Amtsgericht Saarbrücken, (Az. 120 C 12/16). Hier gebe es jedoch erhebliche Mängel, die auch im Abnahmeprotokoll nach dem Auszug bestätigt seien. Nun hätte es an der Mieterin gelegen, Beweise für das Vorhandensein der Schäden bereits bei Einzug zu liefern. Das sei ihr jedoch nicht gelungen. LBS/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.