Spion verurteilt
Knapp zwei Jahre Haft auf Bewährung
Frankfurt am Main. Weil er NRW-Steuerfahnder bespitzelt hat, ist ein Schweizer Spion zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte ihn am Donnerstag wegen geheimdienstlicher Tätigkeit. Der 54-Jährige hatte zugegeben, dass er Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen in Erfahrung bringen sollte.
NRW hatte wiederholt CDs mit den Daten deutscher Steuerbetrüger aufgekauft, die Kunden von Schweizer Banken gewesen waren. Der Mann habe mit seinem Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen, hieß es in der Urteilsbegründung - jedenfalls so weit das in der »eher undurchsichtigen Sphäre geheimdienstlicher Tätigkeiten« möglich sei.
Der ehemalige Polizist, der unter anderem zu Drogendelikten und organisierter Kriminalität ermittelt hatte, war im April in Frankfurt festgenommen worden. Nach eigenen Angaben sollte er im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen ausspähen. Er sollte demnach feststellen, wie Steuer-CDs mit den Daten von deutschen Steuersündern, die über Konten bei Schweizer Banken verfügten, in die Hand der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung geraten konnten.
Neben dem Geständnis begründete das Gericht das milde Urteil mit der Tatsache, dass der Mann zuvor in Deutschland nicht straffällig geworden war und von ihm auch keine weiteren kriminellen Aktivitäten zu erwarten seien. dpa/nd
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