Sprecht miteinander!
MEINE SICHT
Das war schon einigermaßen überraschend: Der Akademische Senat der Humboldt-Universität hat einen Antrag des Präsidiums zur nachträglichen Legalisierung der seit Jahren gängigen Praxis, nach der Studentische Hilfskräfte Tätigkeiten in nicht-wissenschaftlichen Bereichen übernehmen, nicht beschlossen. Damit hat das Hochschulgremium einerseits gezeigt, dass es keineswegs nur eine bloße Feedbackrunde für die Uni-Leitung ist, sondern ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung an den Hochschulen. Andererseits zwingt die Entscheidung des Akademischen Senats das Präsidium dazu, mit den Personalräten über eine Weiterentwicklung der Personalpolitik zu sprechen. Es gilt, gemeinsam Lösungen zu finden, statt mit einer fragwürdigen Berufung auf die Erprobungsklausel im Berliner Hochulgesetz einseitig Fakten zu schaffen. Denn klar ist auch: An der seit Jahren betriebenen Praxis der nicht-wissenschaftlichen Beschäftigung von Studierenden wird sich auch durch die Entscheidung des Akademischen Senats so schnell nichts ändern. Das Problem ist dabei nicht die Erprobungsklausel, die es den Berliner Hochschulen seit 1998 ermöglicht, neue Modelle der Organisation und Finanzierung zu erproben, wenn sie dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen. Die Beschäftigungssituation an den Hochschulen kann nur so gut sein, wie die Rahmenbedingungen. Und wie wichtig Bildung dem Senat ist.
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