Augen auf bei Handwerkerwahl
Wie kann man seriöse Dienstleister erkennen?
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 90 000 Gewerbe im Handwerk angemeldet. Die Auswahl an potenziellen Auftragnehmern ist also groß. Wenn es keine Empfehlung von Bekannten oder Freunde gibt, läuft die Suche nach dem passenden Handwerker in der Regel über Zeitungsannoncen oder das Internet. Doch neben seriösen Dienstleistern gibt es auch hier schwarze Schafe.
Informationen über den Betrieb einholen
Wer etwas Zeit in die Recherche der Qualität eines Handwerkers investiert, erspart sich im Anschluss womöglich eine Menge Ärger. Bewertungen oder Erfahrungen zu dem Dienstleister sollten geprüft und eingeholt werden. Bei Unsicherheiten sollten sich Suchende nicht scheuen, nach Referenzen, einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung und nachweisbaren Qualifikationen zu fragen.
Je nach Auftrag kann es wichtig sein, dass ein Handwerker eine entsprechende Zertifizierung vorweisen kann, da in Deutschland bei einigen Gewerken die Meisterpflicht herrscht. Handelt es sich um einen größeren Auftrag, ist es ratsam, den Handwerker zu einer Vorbesichtigung einzuladen. So lernen sich beide Parteien kennen und können Kosten und Erwartungen persönlich besprechen.
Bestimmte Arbeiten verlangen einen Meister
Malerarbeiten sind grundsätzlich nur von Meisterbetrieben oder von Betrieben mit entsprechender Genehmigung auszuführen. Eine Ausnahme ist hier das reine Weißen von Wänden und das Tapezieren mit Raufasertapete. Diese Aufgaben dürfen auch von Raumausstattern übernommen werden.
Auch Maurer-, Klempner und Betonarbeiten dürfen beispielsweise nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Ist dies nicht geschehen, hat der Kunde im Falle von Pfusch auch keine Gewährleistungsansprüche und es kann zusätzlich zu Problemen mit der Versicherung kommen.
Ein Tipp, wer auf Nummer sicher gehen möchte: Alle zulassungspflichtigen Handwerksgewerbe listet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Seite auf.
Ein Kostenvoranschlag ist unverzichtbar
Im Vorfeld sollten Kunden sich stets einen verbindlichen Kostenvoranschlag vom Handwerker erstellen lassen. Dies ist wichtig, um im Streitfall einen eindeutigen Nachweis erbringen zu können.
Für schriftliche Angebote gilt: Es müssen alle Arbeiten aufgeführt sein, um den Auftrag wunschgemäß auszuführen. Beachtet werden müssen die Wünsche des Kunden hinsichtlich Materialien, Fertigstellungszeitpunkt und der Qualität. Die gewünschte Qualität ist zum Beispiel beim Verputzen von Wänden wichtig, da sie Auskunft darüber gibt, wie fein verputzt werden soll.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenlos, es sei denn, der Handwerker hat mit dem Auftraggeber explizit vereinbart, dass hierfür Kosten entstehen. Fast immer wird bei kostenpflichtigen Kalkulationen vereinbart, dass die Kosten bei Auftragserteilung mit dem Auftrag verrechnet werden.
Ein Angebot ist bindend, allerdings kann die Abschlussrechnung geringfügig abweichen. Ein genauer Prozentsatz ist nicht festgelegt, da es unter Umständen auf den Einzelfall ankommt. Als Faustregel kann man jedoch 10 bis 15 Prozent ansetzen.
Vergleichen: Teuer ist nicht gleich besser
Es sollten immer mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden, weil erfahrungsgemäß für den selben Auftrag ganz unterschiedlich hohe Preise aufgerufen werden. Dies sagt nicht unbedingt etwas über die Qualität der Arbeiten aus. Größere Betriebe haben auch höhere laufende Kosten, die gedeckt werden müssen. Sind die Qualifikationen der Handwerker identisch, besteht zunächst kein Grund daran zu zweifeln, dass der Dienstleister mit dem günstigeren Angebot gleichwertige Arbeit abliefern kann. Das Vergleichen kann sich also lohnen.
Bares nicht immer Wahres: Nicht in Vorleistung gehen
Auftraggeber sollten unter keinen Umständen in Vorkasse gehen. Handwerksbetriebe tragen zunächst das finanzielle Risiko, indem sie mit dem Kauf von Materialien und ihrer Arbeitsleistung in Vorkasse gehen. Bei größeren Aufträgen kann mit dem Handwerker eine Abschlagszahlung vereinbart werden, die jedoch erst erfolgen sollte, wenn ein definierter Teil der Arbeiten fertig ausgeführt und vom Auftraggeber abgenommen wurde.
Unter keinen Umständen sollten Auftraggeber für eine Leistung zahlen, die noch nicht erbracht wurde. Kosten dürfen weiter nur per Überweisung beglichen werden. Denn zahlt der Kunde bar, so sind die Kosten streng genommen nicht von der Steuer absetzbar.
Über jede Zahlung, die der Handwerker von dem Auftraggeber verlangt, ist zudem eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (MwSt) durch den Handwerker zu erstellen. Liegt keine ordentliche Rechnung vor, so ist später auch kein Gewährleistungsanspruch mehr möglich!
Nach vollständiger Ausführung der Arbeiten wird der Auftrag abgenommen. Hierbei muss jeder Mangel zur Sprache kommen. Außerdem muss die erbrachte Leistung mit der Vereinbarung im Kostenvoranschlag überprüft werden. Ansonsten muss der Handwerker nachbessern.
Infos zusammengestellt von blauarbeit.de
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