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  • Proteste im Hambacher Forst

Keine Rodungen im Hambacher Wald bis Oktober 2018

Energiekonzern RWE verzichtet vorerst auf Rodungen / NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart: Abholzungen nicht vor Herbst 2018 / BUND-Eilverfahren für beendet erklärt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Energiekonzern RWE will bis Ende des Jahres auf umstrittene Rodungen im Hambacher Wald für den Braunkohle-Tagebau verzichten. Der Energiekonzern stimmt damit den vom Oberverwaltungsgericht Münster vorgeschlagenen Rodungsstopp zu. Wie der WDR berichtet, wird es damit keine Rodungen bis Oktober 2018 geben. »Da ab März laut Naturschutzgesetz ohnehin keine Bäume mehr gefällt werden können, kommen Abholzungen im Hambacher Forst nicht vor Oktober 2018 in Betracht«, zitiert der Sender den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).

Damit werde Zeit für die Klärung gewonnen, ob der Hambacher Wald als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geeignet ist, teilte RWE am Donnerstag mit. Da Ende des Jahres ohnehin der Hauptbetriebsplan bis 2017 und damit die aktuelle Genehmigung für die umstrittene Rodung ausläuft, erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND/NRW) angestrengtes Eilverfahren für beendet. Das Eilverfahren habe sich damit wohl erledigt, ungeachtet eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Mit dem Eilverfahren hatte der BUND verhindern wollen, dass bis zu einer weiteren gerichtlichen Entscheidung Fakten mit der Kettensäge geschaffen werden.

Ein anschließender Hauptbetriebsplan für die Jahre 2018 bis 2020 liege der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vor, sagte ein RWE-Sprecher: »Wir rechnen damit, dass das noch in diesem Jahr erfolgt.« Die nachzuholenden Rodungen würden von diesem Anschlussplan abgedeckt.

»Jeder Tag ohne Rodung ist ein guter Tag für den Wald und die dort lebenden Tiere«, stellte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen fest. Sollte die Bergbaubehörde neue Genehmigungen inklusive Rodungserlaubnis erteilen, könne der BUND erneut Rechtsmittel einlegen. Der Verband forderte die Landesregierung auf, die gewonnene Zeit für eine politische Lösung des Konflikts zu nutzen.

Im November hatten Umwelt- und Klimaaktivisten gegen die begonnenen Rodungen protestiert. Unter dem Motto »Hambi bleibt« wurden unter anderem Baumbesetzungen geschützt und die Kohlebahn blockiert.

Der BUND war mit seiner Klage gegen Rahmenbetriebsplan Hambach für die Jahre 2020 bis 2030 und den Hauptbetriebsplan bis 2017 in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband will dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen, sobald das Urteil schriftlich vorliegt. Ein zentrale Frage in der Auseinandersetzung ist, ob der Hambacher Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes hat. dpa/nd

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