Paris kontrolliert Vermietung von Ferienwohnungen strenger

Vermittler AirBnB ist im Fadenkreuz der Behörden, da er den Immobilienmarkt verknappt und beim Steuerhinterziehen hilft

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 3 Min.
AirBnB ist in Paris einmal mehr negativ in die Schlagzahlen geraten. Wie Journalisten recherchiert haben, bietet der Vermittler von Ferienwohnungen den Vermietern Hilfestellung beim Verbergen ihrer Einnahmen vor den Steuerbehörden an. Das Verfahren ist demnach einfach: Statt sich die Zahlungen der Urlauber von AirBnB auf ihr Bankkonto überweisen zu lassen, können die Vermieter kostenlos eine Kreditkarte bestellen, auf die das Internetunternehmen die Einnahmen gutschreibt. Die Karteninhaber können damit weltweit Überweisungen tätigen oder an Geldautomaten Bargeld ziehen, von dem die Steuerbehörden keine Ahnung haben. Möglich macht das ein Abkommen von AirBnB mit der US-Firma Payoneer, deren europäische Filiale sich im Steuerparadies Gibraltar befindet. Auf Nachfrage erklärte AirBnB France, man mache die Kunden »regelmäßig darauf aufmerksam, dass sie ihre Einnahmen aus der Wohnungsvermietung in ihrer Steuererklärung deklarieren müssen«. Doch eine automatische Meldung an die Steuerbehörden lehne das Unternehmen »aus ethischen Gründen« ab.

Paris ist für AirBnB die Stadt mit den meisten Vermittlungen weltweit, Frankreich der nach den USA zweitgrößte Markt. Dennoch zahlte das Unternehmen hier im vergangenen Jahr bei einem auf mehr als zwei Milliarden Euro geschätzten Umsatz nur etwa 90 000 Euro Steuern. Diese fielen für die relativ geringfügigen Marketing- und Werbeaktivitäten an, während die Abrechnung für die Vermietungen übers Ausland erfolgt und damit für die französischen Steuerbehörden nicht einsehbar ist.

Die Stadtverwaltung von Paris ist entschlossen, AirBnB in die Schranken zu weisen. Das liegt nicht nur an der Steuerpraxis, sondern vor allem auch daran, dass das Vermittlungsportal mitverantwortlich gemacht wird für die dramatische Verknappung von Wohnraum und die Explosion der Mieten. AirBnB zeichnet von sich ein soziales Image: Man demokratisiere den Tourismus, führe Menschen verschiedener Kulturen zusammen, erschließe sozial schwachen Wohnungseigentümern neue Verdienstmöglichkeiten und belebe abseits des Tourismus kümmernde Stadtviertel. Diese Selbstdarstellung empfindet Ian Brossat, der für das Wohnungswesen zuständige stellvertretende Bürgermeister von Paris, als Hohn: »Das von AirBnB in den Gründerjahren hochgehaltene Sharingprinzip, wonach Wohnungsbesitzer ein freies Zimmer an Touristen vermieten und ihnen so nicht nur eine preisgünstige Unterkunft verschaffen, sondern auch Kontakt zu Einwohnern, ist längst in den Hintergrund getreten«, erklärt Brossat. Inzwischen komme das Angebot von immer mehr Anbietern, die das professionell betreiben und dafür bis zu 20 Wohnungen gekauft und eingerichtet hätten. »So etwas bringt den Wohnungsmarkt gründlich durcheinander, und wenn dabei noch Steuern in mehrstelliger Millionenhöhe unterschlagen werden, ist das ein echter Skandal«, schimpft der Politiker, der der Kommunistischen Partei angehört.

Laut Schätzungen werden in Paris über Internetportale rund 100 000 Wohnungen ständig oder gelegentlich an Touristen vermietet, zwei drittel davon über AirBnB. Darum haben Paris, sowie auch die ebenfalls sehr beliebten Touristenziele Bordeaux und Nizza, nun beschlossen, dass sich alle Wohnungseigentümer, die über Sharingportale vermieten wollen, von der Stadt eine offizielle Registriernummer zuweisen lassen müssen. Diese muss in den Vermietungsanzeigen vermerkt werden, so dass die Behörden kontrollieren können, ob die Einnahmen ordnungsgemäß deklariert und dafür Steuern gezahlt werden. Auch lässt sich damit die Einhaltung von Sonderregelungen besser kontrollieren: So ist in den vier Stadtbezirken des Zentrums, in denen es kaum noch private, dafür aber Tausende AirBnB-Mietwohnungen gibt, das Weitervermieten auf maximal 120 Tage im Jahr beschränkt.

Die Stadt drängt die französische Zentralregierung, ihr per Dekret das Recht einzuräumen, Verstöße zu ahnden. In der Diskussion sind Geldstrafen bis zu 100 000 Euro. Außerdem soll die 120-Tage-Regel auf alle 20 Stadtbezirke ausgeweitet und später stufenweise erst auf 90 und dann auf 60 Tage abgesenkt werden.

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