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Gleiche Rechte für alle

Nicolas Šustr wundert sich über kirchliche Sonderrechte

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

»Ich mag Katholiken, aber ich kann unter ihnen nicht leben«, sagt ein Freund von mir. Insofern hat er sich mit Berlin die richtige Stadt ausgesucht. Für Katholiken arbeiten könnte er auch hier in der Diaspora nicht, zumindest wenn er für deren Verhältnisse allzu offen mit seiner Homosexualität umginge. Was er tut. Denn die Kirchen als Arbeitgeber können einen unliebsamen Lebenswandel, auch wenn er sich voll und ganz auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt, mit Kündigung sanktionieren. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gilt nur bedingt im kirchlichen Arbeitsrecht. Ob Beschäftigte der Kirchen streiken dürfen, ist bisher auch nicht eindeutig geregelt. Das eine Gericht sagt Ja, das andere Nein.

Kurzum: Die Kirchen haben selbst in weltlichen Bereichen wie der Kinderbetreuung und dem Krankenhausbetrieb eine Menge Sonderrechte, nach denen so mancher Arbeitgeber sich alle zehn Finger lecken würde. Bei unbotmäßigem Verhalten ist es schnell vorbei mit der christlichen Barmherzigkeit. Natürlich ist es schwer vorstellbar, dass die Kirche einen Pfarrer weiterbeschäftigt, der aus ihrer Organisation ausgetreten ist. Aber welche Rolle spielt das bei einer Reinigungskraft oder einem Kindergärtner? Es ist höchste Zeit für die Abschaffung der Sonderrechte.

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