Verdient eine Frau weniger als ihr Kollege, kann sie ab jetzt klagen

Entgelttransparenzgesetz tritt ab 6. Januar in Kraft / Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit kann vor Gericht erstritten werden / Kritiker: Gesetz gilt nur ab 200 Mitarbeitern

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Bundesfrauenministerin Katarina Barley (SPD) sieht in dem nun wirksam werdenden Gesetz zur Lohngleichheit eine Stärkung der Rechte der Frauen. »Weiß eine Frau sicher, dass sie im Vergleich zu einem Mann schlechter bezahlt wird, kann sie ihren Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit gerichtlich einklagen«, sagte Barley in Berlin.

Ab 6. Januar gibt es per Gesetz für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Antwort auf die Frage zu bekommen, was Kollegen mehr verdienen. Allerdings gilt dies nur für Betriebe über 200 Mitarbeiter. Das Entgelttransparenzgesetz stammt von Barleys Vorgängerin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Es gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte.

»Das Gehalt der anderen ist in Deutschland noch immer ein Tabu-Thema und eine Black Box«, sagte die amtierende Frauenministerin. »Die meisten Frauen wissen deswegen oft nicht, wie viel sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben.« Werde eine Frau schlechter bezahlt, könne sie sich auch an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Die Gender Pay Gap (Lohnlücke) zwischen den Geschlechtern beträgt in Deutschland rund 21 Prozent.

In Island ging die Regierung hingegen noch einen großen Schritt weiter: Dort es ist ab dem 1. Januar verboten, Frauen schlechter zu bezahlen als ihre männlichen Kollegen. Mit dem Gesetz soll die Lücke in der Bezahlung zwischen den Geschlechtern verkleinert werden, die dort zuletzt zwischen 14 und 17,5 Prozent lag – die kleinste Gender Pay Gap im weltweiten Vergleich. Das Verbot gilt für alle Frauen in Island, unabhängig von ihrer Nationalität. dpa/nd

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