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Der Trick mit der Privatprofessur
Bayerns Grüne fürchten mehr Lobbyeinfluss an Unis
München. In Bayern kritisiert die Landtagsfraktion der Grünen den Einfluss der Wirtschaft an bayerischen Hochschulen. »Es geht nicht an, dass sich wirtschaftsnahe Stiftungen Privatprofessoren an öffentlichen Hochschulen halten«, sagte die Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Osgyan. Anlass ihrer Kritik sind rund 140 sogenannte Stiftungsprofessuren im Freistaat: Lehr- und Forschungsstellen an Universitäten, die von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und auch Privatpersonen finanziert werden. Diese Zahl gab das Bildungsministerium als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Osgyan bekannt.
Das Besondere an den Stiftungsprofessuren: Die Informationen über die Spender werden vertraulich behandelt, manche Geldgeber bleiben sogar anonym. Osgyan sieht das kritisch: »Schon um die vorhandenen rund 100 Stiftungsprofessuren an Bayerns Hochschulen wird ein Gewese gemacht, als handle es sich um Staatsgeheimnisse«, sagte die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag.
Osgyan fordert, Spender, Vertragsinhalte und Forschungsgegenstand der Stiftungsprofessuren in einem bayernweiten Transparenzregister offenzulegen. So solle »Schattenforschung im Sinne einzelner Konzerne oder Lobbygruppen« vermieden werden.
Aktuelles Beispiel für die Kooperation zwischen Unternehmen und Hochschulen ist ein gemeinsamer Lehr- und Forschungsstandort der Technischen Universität München (TUM) und der Dieter-Schwarz-Stiftung im baden-württembergischen Heilbronn. Die Kosten trägt laut Bildungsministerium die Stiftung, die auf den Gründer des Discounters Lidl zurückgeht. Dabei geht es auch um 20 neue Professorenstellen. Die Forschung wird sich auf die Themen Management des digitalen Wandels und Familienunternehmen konzentrieren. Start für den neuen Standort ist das Wintersemester 2018/19.
Stiftungsprofessuren machen etwa zwei Prozent der gesamten Professorenstellen in Bayern aus. Im Dezember 2016 waren 6192 Professorinnen und Professoren in Bayern angestellt.
Das bayerische Wissenschaftsministerium erklärte, es sei ein Ausweis von Leistungsfähigkeit, wenn die Hochschulen Drittmittel einwerben - seien es öffentliche Mittel wie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder Mittel der EU oder aber Mittel aus der Wirtschaft. Die Hochschulen ließen sich jedoch von Zuwendungen Dritter nicht in der Forschungs- und Lehrfreiheit einschränken. dpa/nd
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