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Zu viel Machtkonzentration

Zivilgesellschaftliche Organisationen beklagen Lücken im deutschen Kartellrecht

  • Susanne Schwarz
  • Lesedauer: 3 Min.

In diesem Jahr wird das Bundeskartellamt 60 Jahre alt. Während sich Präsident Andreas Mundt darüber freut, dass Wettbewerbsschutz »auch der beste Verbraucherschutz« sei, attestiert ein neues Bündnis von Umwelt- und Verbraucherschützern, Entwicklungs- und Branchenorganisationen dem deutschen Kartellrecht in dieser Hinsicht deutliche Lücken.

Das Bündnis »Konzernmacht beschränken« beruft sich dabei auf ein Gutachten von Tobias Lettl, der an der Universität Potsdam Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht ist. »Die Fusionskontrolle greift nicht in hochkonzentrierten Märkten«, meint der Jurist. Das Problem: Manchmal entsteht Marktmacht überhaupt nicht durch Fusionen. Das deutsche Kartellamt kann in solchen Fällen nicht tätig werden. Google beispielsweise ist nicht durch Zusammenschlüsse mit anderen Konzernen zum Internetgiganten geworden, beherrscht mittlerweile aber 90 Prozent des Suchmaschinenmarkts.

Momentan gibt es in Deutschland - anders als in den USA oder Großbritannien - keine Rechtsgrundlage für ein staatliches Eingreifen in einem solchen Fall, eine verordnete Unternehmenssplittung beispielsweise. Genau das empfiehlt Lettl: »Um etwa im IT-Sektor und dem Pestizid- und Saatgutgeschäft den Wettbewerb wiederzubeleben, sollten als letztes Mittel staatliche Eingriffe möglich gemacht werden, um Konzernstrukturen zu entflechten«, meint der Wirtschaftsrechtexperte. Zudem soll nicht erst ein Marktanteil von 40 Prozent als bedenklich gelten - er schlägt stattdessen eine Grenze bei 20 Prozent vor.

Auch die Automobilindustrie wird dem Bündnis zufolge zu stark von einigen wenigen Unternehmen bestimmt: In den Diesel-Skandal sind zahlreiche Hersteller verstrickt, stehen sogar im Verdacht der Kartellbildung. Die Organisationen haben hier mehrere Vorschläge, wie Machtmissbrauch von Großkonzernen eingeschränkt werden kann. So fordert Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Einführung der Musterfeststellungsklage - einer Art Sammelklage, mit der etwa vom Diesel-Skandal betroffene Autokäufer vergleichsweise einfach gegen die Autokonzerne hätten klagen können.

»Es ist unglaublich, dass die Autokonzerne die Gesundheit der Menschen und das Klima schädigen, ohne dass dies Konsequenzen hat«, kritisiert Müller-Kraenner. »Der deutsche Staat muss kriminelles Fehlverhalten zukünftig konsequent ahnden und nach dem Vorbild Frankreichs hohe Strafzahlungen gegen das gesetzeswidrige Verhalten der Automobilkonzerne verhängen.«

Zudem soll die öffentliche Kontrolle verbessert werden: Zulassung und Kontrolle müssten laut DUH getrennt werden. Momentan ist für beides das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zuständig. Denkbar wäre es beispielsweise, dass die vom KBA zugelassenen Modelle später vom Umweltbundesamt überprüft werden.

Gefährliche Machtspiele sieht die neue Initiative auch in der Landwirtschaft, etwa durch die Fusionspläne des Chemiekonzerns Bayer mit dem US-Saatgutriesen Monsanto. »Die Marktkonzentration bei Saatgut- und Pestiziden bedroht die Ernährungssouveränität weltweit und insbesondere die Lebensgrundlagen von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen im globalen Süden«, erklärt Lena Michelsen vom Inkota-Netzwerk. Das sieht auch Georg Janßen, Chef der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft so: »Je größer die Konzerne, desto mehr Macht und finanzielle Mittel haben sie, die Politik und Märkte in ihrem Sinne zu beeinflussen«. Das gelte auch für die vier großen Lebensmittelkonzerne auf dem deutschen Lebensmittelmarkt. Edeka, Rewe, Aldi und Schwarz (Lidl und Kaufland) teilen sich 85 Prozent des Marktes.

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