NDR reicht Rüge ein
»Tagesschau«-App
Im Streit um die Presseähnlichkeit der »Tagesschau«-App hat der NDR eine sogenannte Anhörungsrüge beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Die Bundesrichter hätten die Nichtzulassungsbeschwerde des NDR ohne Begründung zurückgewiesen, sagte der Justiziar des NDR am Dienstag: »In dieser lediglich formelhaften Befassung sehen wir wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für das Miteinander von Verlagen und Rundfunkanstalten im Internet einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.« Wann der BGH über die Anhörungsrüge entscheiden wird, ist offen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision am 14. Dezember abgewiesen. Die Revision richtete sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das im September 2016 entschieden hatte, die »Tagesschau«-App vom 15. Juni 2011 sei von Texten und Bildern bestimmt und damit zu presseähnlich gewesen. Das Oberlandesgericht hatte gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Dagegen hatte der NDR Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht, die im Dezember abgelehnt wurde. Der BGH misst dem Verfahren keine grundsätzliche Bedeutung bei, wie aus dem Beschluss hervorgeht, der dem epd vorliegt. Die App wird von ARD-aktuell mit Sitz beim NDR in Hamburg produziert.
Die klagenden Verlage warfen der ARD vor, mit der App in einen unlauteren Wettbewerb zu den kostenpflichtigen Angeboten der Zeitungshäuser zu treten. Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen öffentlich-rechtliche Sender keine presseähnlichen Angebote in Telemedien verbreiten, die sich nicht auf einzelne Sendungen beziehen. epd/nd
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