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Gerichtliche Verfügung nach rassistischem Tweet
AfD-Politiker Jens Maier darf seine Äußerungen über Noah Becker nicht wiederholen
Berlin. Nach einer rassistischen Twitter-Äußerung über den Sohn des Ex-Tennisspielers Boris Becker hat das Berliner Landgericht gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf Maier seine Äußerung nicht wiederholen. Das teilte Noah Beckers Berliner Anwalt Christian-Oliver Moser am Mittwoch auf Anfrage mit. Gegen die Verfügung kann Maier Rechtsmittel einlegen. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. »So lange ein Gericht nicht etwas anderes entscheidet, bleibt die Verfügung wirksam«, sagte Moser.
Über den Twitter-Account des sächsischen Abgeordneten war Anfang Januar der Satz veröffentlicht worden: »Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären.« Der Kommentar wurde später gelöscht. Maier erklärte, nicht er selbst, sondern ein Mitarbeiter habe die Zeilen verfasst. Diesem habe er eine Abmahnung erteilt. Bei Becker wolle er sich entschuldigen. Zunächst hatte der Branchendienst »Meedia« über die Verfügung berichtet.
Anwalt Moser erklärte am Mittwoch: »Bisher hat sich Maier überhaupt nicht bei uns gemeldet - weder entschuldigt noch eine Unterlassungserklärung abgegeben.«
Neben dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Becker am Mittwoch vergangener Woche »wegen aller hier in Betracht kommender Delikte« Strafanzeige erstattet sowie einen Strafantrag gestellt. Bislang prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, teilte der Sprecher der Behörde am Dienstag mit. Der Kommentar des sächsischen Abgeordneten hatte sich auf ein Interview bezogen, in dem Becker erklärt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine »weiße Stadt«, er selbst sei wegen seiner schwarzen Hautfarbe attackiert worden. dpa/nd
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