Die Grundsteuer hat ein Altersproblem

Bundesverfassungsgericht soll beurteilen, ob die Berechnung gemäß Einheitswerten rechtens ist

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der für Kommunen wichtigen Grundsteuer auf den Prüfstand gestellt. Der Ausgang der am Dienstag in Karlsruhe verhandelten fünf Verfahren hat große Bedeutung für Immobilienbesitzer, Mieter und Kommunen. Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.

Die Grundsteuer trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben. Insgesamt fließen fast 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Die Karlsruher Richter müssen sich mit dem Thema beschäftigen, da der Bundesfinanzhof 2014 die Vorschriften zur Erhebung der Abgabe für verfassungswidrig erklärt hatte.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die einmal festgestellten Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland - 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern - heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Vertreter der Bundesregierung und der klagenden Immobilienbesitzer äußerten gegensätzliche Überzeugungen. Die Verfassungsrichter bohrten mehrfach nach, wie sich die alten Zahlen heute noch rechtfertigen lassen. Nach Angaben der Berliner Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD) werden Immobilien bei gravierenden Veränderungen wie Sanierungen neu bewertet. Der parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium, Michael Meister, räumte ein, dass die Einheitswerte mittlerweile zu Wertverzerrungen geführt hätten. Sie würden aber durch Steuermesszahlen korrigiert.

Vertreter von Bund und Ländern erklärten, eine Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte könnte zum Wegfall der Grundsteuer führen. Das wäre für Städte und Gemeinden nicht tragbar, die über zehn Prozent ihrer Steuereinnahmen verlören. Der Hamburger Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) warnte davor, dass eine Neufestlegung der Einheitswerte Millionen Mieter belasten würde. Seiner Meinung nach sollte sich die Grundsteuer an den Boden- und Gebäudeflächen orientieren. Ein derartiger, von den Kommunen unterstützter Reformvorstoß war im Bundestag hängen geblieben. Alle Beteiligten streben an, das Gesamtsteueraufkommen nicht zu verändern.

Der Deutsche Mieterbund fordert, die Grundsteuer künftig als Bodensteuer zu erheben. Das würde der Spekulation entgegenwirken. dpa/nd

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