Rechte können Namen Gustav Stresemann wohl nicht nutzen

Persönlichkeitsrechte des früheren Reichskanzlers dürften sein Andenken auch über den Tod hinaus schützen

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Berlin. Die umstrittene Benennung der geplanten AfD-nahen Parteistiftung nach dem 1929 gestorbenen nationalliberalen Reichskanzler Gustav Stresemann ist gegen den Willen seiner Nachfahren wohl kaum machbar. Zwar endet das einfache Namensrecht mit dem Tod einer Person. Der Persönlichkeitsschutz dieses Menschen kann aber noch Jahrzehnte andauern und ihn etwa vor der Verunglimpfung seines Andenkens schützen.

Diesen sogenannten postmortalen Persönlichkeitsschutz hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bekräftigt und dessen Dauer davon abhängig gemacht, ob und inwieweit der »Wert- und Achtungsanspruch« der Person mit der Zeit verblasst: In einem Streit um gefälschte Bilder des 1956 verstorbenen Malers Emil Nolde entschied das Gericht, dass die gefälschten Signaturen den postmortalen Persönlichkeitsschutz des Malers auch noch 30 Jahre nach dessen Tod verletzten.

Begründung des Gerichts: Für das künstlerische Ansehen und die künstlerische Wertschätzung Noldes, der seiner Nachwelt ein bleibendes Werk hinterlassen habe und zu den namhaften Vertretern des deutschen Expressionismus zähle, bestehe auch Jahrzehnte nach dem Tode noch ein fortbestehendes Schutzbedürfnis.

Der 1929 verstorbene Stresemann gilt als eine der politischen Schlüsselfiguren der Weimarer Republik. Das Ziel des Außenpolitikers und späteren Reichskanzlers war es, die außenpolitische Isolierung Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg zu beenden und eine Revision des Versailler Vertrags zu Kriegsreparationen auf friedlichem Weg zu erreichen.

Stresemann bewirkte 1926 als Außenminister die Aufnahme des Deutschen Reiches in den Völkerbund. Ihm und seinem französischen Amtskollegen Aristide Briand wurde deshalb der Friedensnobelpreis verliehen.

Die Idee, eine AfD-nahe Stiftung nach Stresemann zu benennen, hatte Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland im vergangenen Dezember in die Öffentlichkeit gebracht. Stresemanns 62-jähriger Enkel Walter Stresemann sieht darin eine Verletzung der ideellen Persönlichkeitsrechte seines Großvaters und leitete umgehend rechtliche Schritte gegen die Namensgebung ein. AFP/nd

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