Polizist soll für Verhandlung Akten manipuliert haben

Laut linker Initiative zur Aufarbeitung des G20-Gipfels hat Beamter möglicherweise Bericht angepasst / Gerichtssprecher: keinerlei Anhaltspunkte für Absprachen

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Der »Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20« (ApUA) wirft einem Berliner Polizisten Aktenmanipulation vor. Ein Beamter habe demnach angeblich versucht, »einen Bericht, der im Widerspruch zu dem seiner Kollegen stand, heimlich gegen einen veränderten Bericht auszutauschen«, teilte die aus linken Hamburger Gruppen bestehende Initiative mit. Besagtes Papier sei mit der Bemerkung »Jetzt sollte es passen...« an die Sonderkommission »Schwarzer Block« in Hamburg verschickt worden, »aufgrund eines Versehens« aber nicht in die Akte gelangt.

Der Fall sei in dem Prozess gegen Christian R. aufgeflogen. Anfang Januar hatte der Hamburger Amtsrichter Johann Krieten den mehrfach vorbestraften 28-Jährigen aufgrund eines Flaschenwurfs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die linke Initiative präsentierte vermeintliche Email-Auszüge zwischen der Soko »Schwarzer Block« und geladenen Polizeizeugen, um den Vorwurf zu bekräftigen. Die Mitteilungen wären in der Hauptverhandlung bekannt geworden. »Ich bitte euch, eure Berichte nochmals hinsichtlich der [von der Staatsanwältin] genannten Fragen zu betrachten und diese gegebenenfalls entsprechend anzupassen, sofern ihr zu den offenen Punkten Angaben machen könnt«, soll der Soko-Ermittler an die Polizeizeugen geschrieben haben. Die Echtheit der Mails lässt sich nicht bestätigen.

Der ApUA erklärte weiter, dass mehrere Polizeizeugen von einem gemeinsamen Treffen vor dem ersten Hauptverhandlungstermin berichtet hätten. Drei Beamte sollen angegeben haben, »ihre Erinnerungen an das Geschehen ausgetauscht und abgeglichen« zu haben.

»Die versuchte Aktenmanipulation durch die Soko Schwarzer Block und die Berliner Beamten sowie das unter anderem an eindeutig erfundenen Aussagen erkennbare Aussagekomplott der Zeugen hätte zu einem Freispruch führen müssen«, sagte Verteidiger Matthias Wisbar.

Der Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte gegenüber »nd« lediglich, dass der vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung das »nachträgliche Aussageverhalten« eines Beamten als »nicht wünschenswert« bezeichnet hatte. Der Polizist habe es versäumt, einen zweiten Bericht zur Akte zu nehmen, weil er in seine Dienststelle beordert worden sei.

Gründe, an den Erklärungen der Polizisten zu zweifeln, hätte laut Wantzen der Richter aber nicht gesehen. Es habe »keinerlei Anhaltspunkte für Absprachen« gegeben, zumal eine »absolut eindeutige Aussage unmittelbar nach der Tat« aufgenommen worden sei. Die Beamten hätten ihre Berichte so ohne »Belastungstendenz« gemacht, wonach sich für den Richter ein »eindeutiges Tatgeschehen« ergeben habe.

Der Vorsitzende Krieten hatte bereits im ersten G20-Prozess Ende August des vergangenen Jahres einen nicht vorbestraften Angeklagten zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die Boulevardzeitung »Hamburger Morgenpost« nannte ihn dafür »Richter Knallhart«.

Schon im vergangenen Dezember gab es Vorwürfe gegen hessische Bereitschaftspolizisten. Sie sollen für G20-Prozesse gegenseitig ihre Zeugenaussagen und Vernehmungsprotokolle gelesen haben.

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