Für den Sport, gegen Sportler

Doping: Europäischer Gerichtshof bestätigt Meldepflicht für Athleten

  • Lesedauer: 3 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Dopingkontrollsystem nachdrücklich gestärkt. Dopingfahnder dürfen Profisportler verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Whereabouts-System verstoße nicht gegen die Menschenrechte der Sportler, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag.

»Der international einheitliche Ansatz, unangekündigt Dopingkontrollen durchzuführen, wird ausdrücklich bestätigt«, sagte Lars Mortsiefer, Vorstandsmitglied und Chefjustiziar der Nationalen Antidoping-Agentur, zu dem richtungweisenden Urteil. Die Entscheidung des Gerichtshofes schaffe Klarheit. Dennoch sei der NADA bewusst, dass »sie den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der Ein-Stunden-Regel, einiges abverlangt.«

Auch Sportrechtler Michael Lehner sieht die Entscheidung differenziert. Sie bedeute eine »Einschränkung der Handlungsfreiheit vieler Sportler«. Das Urteil sei »sehr hart«, das Gericht habe dem »Gedanken des sauberen Sports absoluten Vorrang« eingeräumt, sagte der Heidelberger Anwalt. Wie so oft hätten die Sportler die Last zu tragen: »Sportler haben an Rechten verloren«, sagte Lehner. Man könne die Entscheidung »aber akzeptieren, wenn man die Gewissheit hätte, dass sich jene, die auf Funktionärsebene das Doping erfunden haben, genauso sauber verhalten würden.« Unumwunden gab Lehner aber zu: »Es ist eine Stärkung der NADA, des Kontrollsystems und objektiv des Antidoping-Systems.«

Beim Deutschen Olympischen Sportbund herrscht Erleichterung. »Es ist wichtig, dass diese Klärung erfolgt ist. Die Antidoping-Agenturen stehen nun auf juristisch sicherem Boden«, sagte die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker. Man wisse, dass der Aufwand für die Athleten sehr groß sei. Wirksame Kontrollen seien aber »nur möglich, wenn sie unangekündigt erfolgen können«.

Geklagt hatten französische Sportverbände und Dutzende Profisportler gegen die in Frankreich angewendete Praxis, die auch in Deutschland und anderen Ländern zum Einsatz kommt. Das System sieht unter anderem vor, dass ausgewählte Topsportler drei Monate im Voraus täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekündigte Tests zur Verfügung stehen. Diese Vorschrift beeinträchtige zwar das Privatleben der Sportler, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Auflagen seien aber gerechtfertigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an - mit Risiken für die Gesundheit. Außerdem bringe professionelles Doping auch Gefahren für Freizeitsportler mit sich. Insbesondere junge Athleten könnten dopenden Profis nacheifern.

Aus Sicht der klagenden Sportler verletzt das angewendete Whereabouts-System ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Zudem sehen sie ihr Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt. Die Straßburger Richter führten dagegen an, dass Sportler selbst den Ort wählen können, an dem mögliche Kontrollen stattfinden. Die von Frankreich eingeführten Regeln gingen auch konform mit den Prinzipien der Welt-Antidoping-Agentur, heißt es im Urteil. dpa/nd Kommentar Seite 4

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