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  • Repression in der Türkei

Vorsitzender von Amnesty bleibt in Untersuchungshaft

Neuer Haftbefehl unmittelbar nach Freilassung aus dem Gefängnis / Bundesregierung: Yücel nur wegen seiner Berichterstattung in Haft

  • Lesedauer: 2 Min.

Istanbul. Der Türkei-Vorsitzende von Amnesty International, Taner Kilic, muss nun doch in Untersuchungshaft bleiben. Ein Istanbuler Gericht kippte am Donnerstag seine eigene Entscheidung für eine Haftentlassung, wie der Türkei-Experte der Menschenrechtsorganisation, Andrew Gardner, auf mitteilte. Das Gericht gab damit dem Einspruch der Staatsanwaltschaft statt. »Taner Kilic wird in Untersuchungshaft bleiben. Was (oder wer) hat sie dazu veranlasst?«, schrieb Gardner bei Twitter. »Das ist verheerend für Taners Familie und eine Schande für die Justiz.«

Das Istanbuler Gericht hatte am Mittwoch die Haftentlassung Kilics angeordnet. Der Staatsanwalt legte dagegen Einspruch ein. Zunächst gab ihm nach Angaben von Amnesty ein anderes Gericht statt und nun auch das, das ursprünglich die Haftentlassung angeordnet hatte.

Kilic ist seit mehr als sieben Monaten in der westtürkischen Stadt Izmir inhaftiert. Er ist Beschuldigter in einem Verfahren in Istanbul gegen elf Menschenrechtler wegen Terrorvorwürfen. Im selben Prozess sind auch der Deutsche Peter Steudtner und sein schwedischer Kollege Ali Gharavi angeklagt.

Unterdessen hat die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Stellungnahme im Verfahren um die Inhaftierung des Journalisten Deniz Yücel in der Türkei abgegeben. Nach Informationen der »Welt« weist die deutsche Regierung darauf hin, dass Yücel ausschließlich aufgrund seiner Berichterstattung inhaftiert worden sei. Es bestehe Anlass zur Sorge, dass seine Haft gegen die Grundrechte und -freiheiten verstoße, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben seien, heißt es.

Der »Welt«-Korrespondent Yücel, der die türkische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sitzt seit fast einem Jahr ohne Anklageschrift in Untersuchungshaft. Die türkische Justiz wirft ihm Terrorpropaganda vor.

Wie die »Welt« berichtet, kann sich die türkische Regierung nach Auffassung der Juristen der Bundesregierung bei der Einschränkung von Bürgerrechten nicht in jedem Fall auf den Ausnahmezustand berufen, der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 herrscht. Selbst in einem Notstandsfall, auf den sich die Türkei aufgrund des gescheiterten Putsches beruft, sei ein Eingriff in das Freiheitsrecht aus Artikel 5 der Menschenrechtskonvention nicht grenzenlos möglich, laute die Argumentation nach Angaben des deutschen Justizministeriums. Agenturen/nd

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