Ohne Recht auf Familie

LINKE und Grüne im Bundestag: Nachzug zu Kriegsflüchtlingen wird zur Lotterie

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière präsentierte den Entwurf seiner Fraktion bereits wie der Abgesandte einer neuen Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD. Zwar ging es am Donnerstag allein um die Verlängerung des Stopps für Familienzusammenführung subsidiär geschützter Flüchtlinge, die die Union beantragt hatte. Aber ab dem 1. August soll die mit der SPD in den Koalitionsverhandlungen bereits vereinbarte Anschlussregelung gelten. Und sie zu preisen, war dem Minister wie den weiteren Vertretern der Unionsfraktion besonders wichtig: Ab dem 1. August gibt es keinen Rechtsanspruch mehr auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit begrenztem Schutzstatus. Ein Kontingent von 1000 Personen wird stattdessen zugelassen - aus humanitären Gründen. Und in Härtefällen könnten zusätzlich Personen einreisen. De Maizière verzichtete darauf, einen Sieg der Union in den Koalitionsverhandlungen zu konstatieren, obwohl ihm die Redner anderer Fraktionen dies anschließend bescheinigten. Für die Union sei wichtig gewesen, dass es keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug geben solle, für die SPD, dass es überhaupt wieder Familiennachzug gibt. »Das nennt man einen Kompromiss«, so der Minister, der mit Blick auf die in den letzten Jahren nur selten angewandte Härtefallregelung meinte: »Ein bisschen Barmherzigkeit braucht man auch.« Der Kompromiss stehe für Humanität und Verantwortung.

Es handele sich um einen Kompromiss, den wir »auf jeden Fall mittragen und den wir auch mit vereinbart haben«, bestätigte für die SPD Eva Högl. Das Wichtigste sei, so freute sich die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, dass es ab 1. August wieder Familiennachzug geben werde. Auf die Zwischenfrage des FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki, wusste sie allerdings wenig zu entgegnen. Ob nicht nach geltender Rechtslage ab April wieder ein unbeschränkter Familiennachzug gelten würde - ohne die jetzt zu beschließende weitere Aussetzung, wollte Kubicki wissen, in seiner Frage eine zutreffende Feststellung verbergend. Die FDP verlangte allerdings in ihrem eigenen Antrag die weitere Aussetzung sogar über zwei weitere Jahre - sie hatte lediglich Ausnahmen für nicht genauer bestimmte Fälle vorgesehen. Vor allem Integrierten sollte es ermöglicht werden, ihre Familien nachzuholen.

Högl versicherte in ihrer Rede, den Sozialdemokraten falle es durchaus nicht leicht, Familiennachzug zu begrenzen. Dass sie es dennoch tun, warfen ihr anschließend Dietmar Bartsch und Katrin Göring-Eckardt vor, die Fraktionsvorsitzenden von LINKER und Grünen. »Überlegen Sie sich, was wäre, wenn es Ihr Kind wäre«, wandte sich Göring-Eckardt an die Abgeordneten. Bartsch forderte die Sozialdemokraten auf, gegen den Antrag zu stimmen. Vergeblich - bei nur zehn Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen folgte die Faktion dem vorgegebenen Kurs der Koalitionäre mit einer recht einhelligen Mehrheit von 137 Stimmen. Trotz des von Högl zuvor geäußerten Satzes: Der Umgang mit Menschen, die in Deutschland Schutz und Sicherheit suchen, sei Gradmesser, »wie ernst wir es meinen mit Menschenwürde und Schutz der Familie«.

Bartschs Urteil zu dem »faulen Kompromiss« fiel deutlich aus. Die Union habe sich damit durchgesetzt, dass es künftig keinen Rechtsanspruch mehr geben wird. Hier werde ein Vorgeschmack auf die kommenden schwarz-roten Jahre geboten. Dem Vorwurf, bei der Festlegung auf 1000 Personen für den Nachzug pro Monat handele es sich um eine willkürliche Festlegung, widersprachen de Maizière und seine Fraktionskollegen allerdings strikt. Dies sei das exakte Äquivalent jener 1000 Flüchtlinge, zu deren Aufnahme aus Griechenland und Italien sich Deutschland verpflichtet habe. Diese Verpflichtung läuft aus. Damit erhöht sich die Nettozuwanderung nicht, beteuerte Stephan Mayer (CSU) in Richtung AfD.

Diese hatte in einem eigenen Antrag die generelle Beendigung des Familiennachzugs gefordert. Sie begründete das mit den durch »weiteren millionenfachen Nachzug Familienangehöriger eintretenden Bedrohungen von Sozialstaat, Gesellschaft, innerem Frieden und Verfassungsordnung«.

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