Landtagspräsident im Visier des Staatsanwalts
Saarland: Ermittler beantragen Aufhebung der Immunität von Klaus Meiser (CDU) - und vom stellvertretenden SPD-Fraktionschef Eugen Roth
Saarbrücken. In der Finanzaffäre um den Landessportverband für das Saarland (LSVS) will die Staatsanwaltschaft gegen den Landtagspräsidenten Klaus Meiser (CDU) und den stellvertretenden SPD-Fraktionschef Eugen Roth ermitteln. Daher habe die Behörde beim Landtag einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität für die Politiker gestellt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Saarbrücken mit. Im Raum stehe der Anfangsverdacht der Untreue und der Vorteilsgewährung. Meiser ist Präsident des Verbandes, Roth Mitglied des Präsidiums. Auch gegen die weiteren sechs Präsidiumsmitglieder seien Ermittlungen eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann. Unter anderem geht es um einen Beschluss des LSVS-Präsidiums, eine Feier von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) zu seinem 70. Geburtstag im vergangenen November mitzufinanzieren. Bouillon hatte das Angebot nach eigenen Angaben abgelehnt, Essen und Getränke in Höhe von 6500 Euro selbst bezahlt - und dies auch gegenüber der Staatsanwaltschaft belegt.
Der Vorsitzende der LINKE-Fraktion, Oskar Lafontaine, hatte am Vormittag im Landtagsplenum Meiser aufgefordert, sein Amt »nicht mehr weiterzuführen«, falls Ermittlungen wegen Verdachts der Untreue und Vorteilsgewährung gegen ihn eingeleitet würden.
Der LSVS kämpft derzeit mit einer Finanzaffäre. Über einen längeren Zeitraum sollen deutlich mehr Gelder ausgegeben worden sein als es Einnahmen gab. Gegen den freigestellten Hauptgeschäftsführer laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue. Letztlich soll es sich um ein Millionendefizit handeln. Der Anfangsverdacht gegen die Präsidiumsmitglieder habe sich aus den bisher gewonnenen Ermittlungsergebnissen im Verfahren gegen den suspendierten Geschäftsführer ergeben, hieß es.
Meiser war bereits im Jahr 2000 als damaliger Landesinnenminister nach Beginn von Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue zurücktreten. Später akzeptierte er einen Strafbefehl in Höhe von 20 700 Mark wegen Beihilfe zur Untreue, beteuerte aber seine strafrechtliche Unschuld. Ihm wurde vorgeworfen, als Vizepräsident des Fußballclubs 1. FC Saarbrücken mittels Scheinverträgen illegales Sponsoring in Höhe von 615 000 Mark angenommen zu haben.
Die Abgeordneten des Saar-Landtages lehnten am Mittwoch mehrheitlich eine Begrenzung der eigenen Nebentätigkeiten in Unternehmen oder Vereinen ab. Die Abgeordneten der Regierungskoalition von CDU und SPD stimmten gegen den von der AfD unterstützten Vorschlag der LINKEN, Obergrenzen für solche Nebentätigkeiten festzulegen. dpa/nd
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