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Darf Kurden-Verband nicht mehr demonstrieren?

Kölner Polizei erteilt keine Genehmigungen für zwei Protestaktionen gegen Afrin-Krieg

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 3 Min.

Das «Demokratische Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland – Nav-Dem» veröffentlichte am Mittwoch eine Pressemitteilung, in der der linke kurdische Verband einen unglaublichen Vorgang vermeldet. Im Zuge der Anmeldung von zwei für das kommende Wochenende geplanten Demonstrationen habe die Polizei den Veranstaltern mitgeteilt, dass sie ihr Recht, Demonstrationen zu veranstalten, «verwirkt» hätten. Verantwortliche eines kurdischen Vereins aus Köln seien «telefonisch von der Polizei darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass sie keine weiteren Demonstrationen anzumelden bräuchten, da man diese ebenfalls verbieten würde.

Die Polizei bewertet Nav-Dem als Nachfolgeorganisation der seit 1993 verbotenen PKK, deshalb dürfe der Verband keine weiteren Versammlungen anmelden. Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende von Nav-Dem ist empört über diesen Vorgang: »Die Verbotsverfügungen aus Köln (...) kommen einem politischen Betätigungsverbot für die zweitgrößte Migrantengruppe in Deutschland gleich. Aus unserer Sicht stellt dies einen offenkundigen Kniefall vor Erdogan und seiner Regierung dar.«

Nav-Dem vermutet, und dies haben nach Angaben des Vereins auch Beamte der Kölner Polizei gesagt, dass die Demonstrationsverbote auf einen neuen Erlass des Bundesinnenministeriums zurückgehen, in dem das Verbot der PKK ein weiteres Mal ausgeweitet worden sei. Auf Nachfrage des nd beim Bundesinnenministerium heißt es: »Der Vollzug des Versammlungsrechts liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese entscheiden einzelfallbezogen (...). Ein Erlass des Bundesministerium des Innern an die Versammlungsbehörden der Bundesländer kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.« Die Frage, ob es einen neuen Erlass zum PKK-Verbot gebe, wird nicht beantwortet.

Aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium gibt es ähnliche Antworten. Das Demonstrationsverbot liege im Zuständigkeitsbereich der Kölner Polizei. Ob es eine rechtliche Neubewertung des Vereins Nav-Dem gebe oder ein Verbot des Vereins geplant sei? Kein Kommentar. Von der Kölner Polizei heißt es zum Verbot der Demonstrationen: »Gründe für das Verbot sind unter anderem zu erwartende, erhebliche Verstöße gegen mögliche Auflagen und Straftaten durch Verwenden verbotener Fahnen und Symbole als Bekenntnis zu der in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuften PKK.« Dazu, was dies für zukünftige Demonstrationen bedeute und ob dem Verbot ein Erlass des Innenministeriums zu Grunde liege, äußerte sich die Polizei bislang nicht.

In der Verbotsverfügung für eine am vergangenen Wochenende geplante Demonstration, die dem »nd« vorliegt, ist allerdings die Rede von einem Schreiben des Bundesinnenministeriums, in dem dieses bestätigte, dass Nav-Dem »den Kaderstrukturen« des europäischen PKK-Ablegers KCDK-E unterstehe. Die Polizei kommt zu dem Schluss, dass Demonstrationen von Nav-Dem durch die PKK gesteuert seien und schon deshalb verboten werden müssten.

Gegen die Kölner Demonstrationsverbote kann Nav-Dem nun gerichtlich vorgehen. Sollten sie Bestand haben, käme dies einem Betätigungsverbot gleich, ohne dass ein ordentliches Verbot nach dem Vereinsrecht erfolgt ist.

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