Balkone zählen für Miete nur zu einem Viertel

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Balkone, Terrassen und Wintergärten gehen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche einer Wohnung ein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzurechnen. Viele Privatvermieter wendeten die entsprechende Verordnung falsch an, befanden die Richter. Die Mehrheit der Großvermieter verfahre dagegen korrekt. Geklagt hatte ein Mieter aus dem Wedding, der eine Mieterhöhung für überzogen hielt. Er zweifelte die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße von 94,5 Quadratmeter an. Das Gericht holte mehrere Sachverständigengutachten zu der Wohnung mit zwei Balkonen ein und legte ihre Größe schließlich auf 84 Quadratmeter fest. Der Vermieter hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. dpa/nd

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