Viel Lärm um die Sonntagsruhe
Fragen & Antworten
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di macht geltend, dass die Sonntagsruhe vom Grundgesetz geschützt sei, das festhält: »Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.« Aufgrund der hohen Arbeitsanforderungen soll nicht an den Ausgleichsressourcen der Sonn- und Feiertage gerüttelt werden. Sonn- und Feiertage gewännen eine ganz neue Bedeutung, etwa als »kollektive Burn-out-Prophylaxe«, als »wichtige Ressource für Besinnung«, aber auch »als nicht verhandelbare Grenze gegen die totale Verzweckung des Menschseins«. An Ausnahmen, so ver.di, seien hohe Anforderungen zu stellen, die aber nicht erfüllt würden.
Wie ist die Ausgangslage?
Ob und wie oft Läden an Sonntagen öffnen können, das regelt in jedem Bundesland ein eigenes Gesetz. Es setzt den Rahmen, in dem die Gemeinden ihren Händlern erlauben können, an bestimmten Sonntagen die Ladentür aufzuschließen - von daher ist Deutschland ein Flickenteppich. Hinzu kommt, dass es nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen besonderen Anlass geben muss. Deshalb öffnen an einem Sonntag meist dort Läden, wo zum Beispiel gerade ein Volksfest oder eine Messe läuft.
Was machen die Kunden?
Sie kaufen sonntags kräftig ein, versichern vor allem die Ladenbesitzer in guten Innenstadtlagen. Kleinere, abseits gelegene Händler lassen dagegen ihre Läden häufiger zu, weil es sich für sie nicht lohnt.
Was hat ver.di gegen das Einkaufen am Sonntag?
Wo Käufer sind, muss es auch Verkäufer geben. Das ist für die Gewerkschaft der wunde Punkt. Sie sieht im freien Sonntag eine der letzten Ruheinseln für die Beschäftigten bedroht, die für die Arbeit ohnehin immer flexibler sein müssten. Ver.di hat in den vergangenen Jahren rund 100 Städte und Gemeinden verklagt - oft mit Erfolg.
Wie sehen Kirchen die Lage?
Für sie ist der Sonntag ein ganz besonderer Tag. »Am siebten Tag sollst du ruhen«, heißt es im Alten Testament. Im Kampf um den Sonntag sind die katholische und evangelische Kirche schon bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Wie die Gewerkschaften berufen sie sich auf das Grundgesetz.
Was fordert der Handel?
Er will den Flickenteppich beseitigen und bundesweit zehn verkaufsoffenen Sonntage - ohne dass es dafür einen Anlass brauche. »Der Sonntag wird gebraucht, weil die Kunden das super finden, an einem stressfreien Sonntag durch die Innenstadt zu schlendern und einzukaufen«, argumentiert der Handelsverband.
Wie geht es weiter?
Ver.di hofft auf weitere Erfolge vor Gericht. In Berlin etwa gelang es im Eilverfahren am Verwaltungsgericht, die Sonderöffnung zur diesjährigen Grünen Woche zu stoppen - bis das Oberverwaltungsgericht sie fünf Tage vorher doch genehmigte. Damit ist der generelle Streit nicht vom Tisch. Vermutlich wird sich das Bundesverwaltungsgericht demnächst damit befassen. Der Handelsverband setzt auf politische Lösungen, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, wo die neue schwarz-gelbe Landesregierung gegenwärtig daran arbeitet, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von jährlich vier auf acht zu erhöhen und enge Beschränkungen dafür zu streichen. dpa/nd
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