Mehr Miete wegen Einbau von Rauchmeldern?
Ich wohne in einem Altbau. Nun sollen künftig alle Wohnungen Rauchmelder haben. Die Kosten kann der Vermieter auf die Miete umlegen. Kann ich den Einbau verweigern? Muss ich als Rentnerin die elfprozentige Umlage tragen?
Charlotte W., Berlin
Sie sind verpflichtet, den Einbau dieser Geräte zu dulden. Vermieter oder ein von ihm beauftragter Handwerker haben das Recht, für die Installation die Wohnung zu betreten. Auch dann, wenn schon Rauchmelder installiert sind, die der Mieter zuvor auf eigene Kosten eingebaut hat. In Sinne einer einheitlichen Wartung wird der Vermieter auf Geräte gleicher Bauart bestehen.
Die Kosten für die Installation darf der Vermieter grundsätzlich auf den Mieter umlegen. Es sind Aufwendungen für mehr Sicherheit entsprechend dem BGB-Mietrecht (maximal 11 Prozent der Investitionskosten). Das gilt auch für die Wartungskosten im Rahmen der Betriebskosten, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter kann diese Aufgabe selbst übernehmen, einen Hausmeisterdienst oder nach einer Einweisung den Mieter beauftragen, wie in Berlin.
Um die Höhe der Kosten zu verdeutlichen ein einfaches Beispiel: Kostet der Einbau der Melder in der Mietwohnung 100 Euro, kann die Jahresmiete um 11 Euro erhöht werden. Das wären umgerechnet monatlich 92 Cent. Über das Kostenprozedere für den Fall, dass der Vermieter die Rauchmelder mietet, urteilten Gericht bisher unterschiedlich. Ein Urteil der höchsten Instanz, des Bundesgerichtshofs, gibt es noch nicht.
Mindestens einmal im Jahr muss der Rauchmelder überprüft werden: ob der akustische Signalgeber funktioniert, ob die Rauchöffnungen frei sind. Die Melder haben in der Regel eine Testtaste, mit der ein Alarm probeweise auslösbar ist.
In welchen Räumen mindestens ein Rauchmelder angebracht werden muss, ist gesetzlich festgelegt: in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern, in Fluren, die als Fluchtweg dienen.
Die Rauchmelderpflicht gilt seit Jahresbeginn in den meisten Bundesländern. In Thüringen gilt für den Einbau in Altbauten eine Frist bis Ende 2018, in Berlin und Brandenburg endet die Frist 2020.
nd-ratgeberredaktion
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.