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  • Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Diesel-Fahrverbote generell zulässig

Phasenweise Einführung von Verkehrsverboten für ältere Fahrzeuge muss geprüft werden / Fahrverbote bleiben Einzelfallentscheidung von Stadt zu Stadt

  • Lesedauer: 3 Min.

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag.

Für Stuttgart urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge betreffe - etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.

Es gebe keine finanzielle Ausgleichspflicht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Dies zielt darauf, dass Dieselautos im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. »Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen«, sagte Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen »Flickenteppich« zu verhindern. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

Zu Düsseldorf urteilte das Bundesverwaltungsgericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen, wenn diese die einzig geeignete Maßnahme wären, die Grenzwerte einzuhalten.

Der Naturschutzbund begrüßte das Urteil: »Die Autoindustrie hat sich böse verzockt. Die unter den Herstellern offenbar verbreitete Ansicht, man könne sich mit Unterstützung der Bundesregierung und halbherzigen Software-Updates aus der Affäre ziehen, haben die Richter heute eine klare Absage erteilt. Damit hat sich der Druck auf Politik und Hersteller noch einmal deutlich erhöht, endlich effektive Maßnahmen zu ergreifen, um die Schadstoffbelastung der Luft durch den Straßenverkehr zu reduzieren.«

Besonders betroffene Städte müssten nun schnellstmöglich zu Vorreitern der Verkehrswende gemacht werden, um eine Balance zwischen Mobilitätsbedürfnissen sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz herzustellen, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Mille gegenüber der dpa. Die kommende Regierung muss nun endlich die Umweltzone um eine blaue Plakette für Fahrzeuge mit geringem Stickoxidausstoß erweitern und sicherstellen, dass betroffene Modelle auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden.

Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrbeschränkungen wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Für wen sie gelten würden und wie die Städte das organisieren und kontrollieren könnten, ist offen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung.

Verhandelt wurde über eine Sprungrevision Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoffgrenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Die EU-Kommission hatte 2015 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der schlechten Luft in seinen Städten eingeleitet. dpa/nd

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