Zweite Runde
Wildensteins Tricks
Der französisch-amerikanische Kunsthändler Guy Wildenstein steht seit Freitag erneut vor einem Pariser Gericht. In dem Berufungsverfahren geht es abermals um jene Vorwürfe der Steuerhinterziehung, von denen der 1945 geborene Erbe einer wahren Dynastie von Kunsthändlern im Januar 2017 erstinstanzlich freigesprochen worden war. Das Gericht hatte ihn für schuldig gehalten, aber einen schweren Verfahrensfehler registriert. Die Staatsanwaltschaft hatte Widerspruch eingelegt. Sie glaubt, dass Wildenstein nach dem Tod seines Vaters im Jahr 2001 große Teile seines meldepflichtigen Erbes verschwiegen habe. Im ersten Verfahren wurden vier Jahre Haft und eine Zahlung von 250 Millionen Euro gefordert. AFP/nd
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