Verfassungsschutz streitet über Beobachtung der AfD

Inlandsgeheimdienstler aus den Ländern sehen »Vernachlässigung der Vorfeldarbeit« bei der Beobachtung der Rechtsaußenpartei

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Berlin. Beim Verfassungsschutz herrscht Uneinigkeit. Während die Landesämter eine Beobachtung der AfD als Gesamtpartei fordern, lehnt der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, dies bislang ab. Er sehe keine Voraussetzungen dafür gegeben. Von »mehreren Jahren Diskursverweigerung« und einer »Vernachlässigung der Vorfeldarbeit« ist hingegen offenbar bei den Landesämtern die Rede.

Das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz etwa sehe ein Gefahrenpotenzial und zeige in einer Analyse, dass die AfD mit rechtsextremen Gruppen aus der Identitären Bewegung und der Initiative »Ein Prozent« eng verbunden sei. Seinen Bericht legte der bayrische Inlandsgeheimdienst bereits am 15. Januar dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor. Dieser stellte aber nur fest, das ein Informationsaustausch richtig wäre, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Geheimdienstkreise.

Druck kommt aktuell nicht nur von den Landesämtern für Verfassungsschutz. Auch Stephan Thomae, Vizefraktionschef der FDP und Robert Habeck, Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, fordern eine Beobachtung. »Die Grenze, an der die Grundfeste des Staates infrage gestellt wird, ist an vielen Stellen überschritten«, sagte Habeck gegenüber der »Süddeutschen Zeitung«. Die Debatte über eine mögliche Beobachtung der Alternative für Deutschland durch den Inlandsgeheimdienst läuft seit mehreren Wochen. Auch Justizminister Heiko Maas hatte Ende Februar gesagt, dass Teile der AfD »auf dem Weg« seien, »ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden«. ulk/mit Agenturen

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