Unter dem Deckmantel der Gastfreundschaft

Verspätete Gäste, längere Feiern - das Gastgewerbe will solche Unwägbarkeiten der Branche auf seine Beschäftigten abwälzen

Angeblich stellt die Digitalisierung den 8-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten infrage. Im Hintergrund wird die Debatte auf der Arbeitgeberseite jedoch maßgeblich von einer Branche befeuert, die seit Jahrhunderten recht ähnlich funktioniert: das Gastgewerbe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga trommelt seit Jahren intensiv für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, das, wenn man ihm glaubt, der größte Feind der Gastfreundschaft zu sein scheint. Mit dramatischen Geschichten wird das verdeutlicht. Denn würden sich Gastwirte an Recht und Gesetz halten, so lautet ein Beispiel der Arbeitszeitkampagne des Verbands, dann müssten ihre Angestellten die Hochzeitsgäste um ein Uhr aus dem Saal komplimentieren, wenn das vorher als Endzeit vereinbart worden war, statt sie bis vier Uhr weiterfeiern zu lassen.

Auch eine hungrige Busreisegruppe müsste dann auf ihr bestelltes 3-Gang-Menü verzichten, wenn sie im Stau steckt und daher nicht 19, sondern erst 22 Uhr ihr Ziel erreicht. »Auch bei diesen Sachverhalten ist maximale Flexibilität ganz im Sinne guter Gastfreundschaft gefordert und ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden im Einzelfall nicht auszuschließen«, erklärt die Dehoga. Statt gesetzliche Grenzen für die tägliche Arbeitszeit vorzugeben, soll deshalb nach dem Willen des Verbands nur noch eine maximale Wochenarbeitszeit definiert werden. Innerhalb dieser sollten die Arbeitszeiten flexibel auf die Wochentage aufgeteilt werden können.

Genau das fordert auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, die jedoch die Leiden von Restaurants und Hotels eher weniger herausstellt. Marketingtechnisch macht das Sinn. Hochzeitsfeiern hat es schon immer gegeben, mit der digitalen Revolution lässt sich hingegen viel besser der Anschein erwecken, dass alle bisher gültigen Regeln überdacht werden müssen.

Dabei ist es schon jetzt Usus, dass Kellnerinnen ihren Feierabend verschieben, wenn die Feier länger dauert. In bestimmten Grenzen ist das auch erlaubt. Dann dürfen es laut Gesetz ausnahmsweise zehn Stunden sein. Sie müssen dann aber nicht nur vergütet, sondern auch in einer bestimmten Zeit durch weniger Arbeit ausgeglichen werden. Diese Flexibilität reicht den Chefs aber nicht.

Das Gastgewerbe verdeutlich damit ziemlich genau, worum es bei den andauernden Angriffen auf das Arbeitszeitgesetz eigentlich geht. Schwankende Nachfrage, Veranstaltungen, die länger dauern, launisches Wetter oder andere Unwägbarkeiten fordern die Planung der Betriebsabläufe heraus. Die Risiken dafür will jedoch nicht der Chef, sondern sollen die Beschäftigten tragen. Nichts anderes bedeutet eine Umstellung von täglichen auf wöchentliche Arbeitszeitlimits. Die Kellnerin könnte dann einfacher verdonnert werden, statt maximal zehn auch zwölf Stunden am Zapfhahn zu stehen. Das wären praktischerweise keine Überstunden mehr. Der Chef sparte Geld für zusätzliches Personal, für Zuschläge oder den Ausgleich der Mehrarbeit.

Die beschäftigtenfreundlichere Lösung liegt auf der Hand: Gastwirte könnten auch einfach ausreichend Personal einplanen, vielleicht sogar einen zeitlichen Puffer, wenn nicht so genau klar ist, wie lange die Gäste feiern wollen. Und wenn es sein muss, könnten Springer kurzfristig helfen.

Der Koalitionsvertrag kommt mit seiner Öffnungsklausel für das Arbeitszeitgesetz den Forderungen der Arbeitgeber entgegen. Dennoch ist die Dehoga enttäuscht. Denn von den Vorgaben abweichen dürften nur Betriebe mit Tarifvertrag, was zugleich ein Anreiz für Tarifbindung sein soll. Dies sei eine »schallende Ohrfeige für alle kleinen und mittleren Betriebe, die gar keinen Betriebsrat haben«, beklagt Dehoga-Chef Guido Zöllick. Für eine Niedriglohnbranche wie das Gastgewerbe ist ein Tarifvertrag offenbar immer noch schlimmer als das Arbeitszeitgesetz.

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