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- Pressefreiheit in der Türkei
Menschenrechtsgericht stärkt türkische Journalisten
Europäischer Gerichtshof spricht zwei türkischen Journalisten Schadensersatz für Inhaftierung zu
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in der Türkei inhaftierten Journalisten den Rücken gestärkt. Mit der Haft für zwei Journalisten nach dem gescheiterten Putschversuch habe die Türkei gegen die Grundrechte auf Freiheit und Meinungsfreiheit verstoßen, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Gerichtshofs in Straßburg. Geklagt hatten Mehmet Altan und Sahin Alpay, die wegen angeblicher Verbindung zu den Putschisten kurz nach dem gescheiterten Staatsstreich vom Juli 2016 inhaftiert wurden.
Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, jedem der Kläger 21.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Mit diesen Urteilen nahm der EGMR erstmals zu Klagen im Zusammenhang mit Grundrechtsverletzungen nach dem Putschversuch in der Türkei Stellung.
Die Straßburger Richter schlossen sich im Wesentlichen der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierungen der beiden Journalisten bereits im Januar als Verstoß gegen ihre Grundrechte gerügt hatte. Der EGMR beanstandete vor allem, dass untergeordnete Gerichte sich geweigert hatten, die Anordnung des türkischen Verfassungsgerichts zu befolgen und die Journalisten auf freien Fuß zu setzen. Wenn andere Gerichte sich gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts stellten, verletze dies die »Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit«.
Altan war im Februar wegen angeblicher Verbindungen zu den Putschisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dem 65 Jahre alten Wirtschaftsprofessor, der für einen mittlerweile verbotenen Fernsehsender eine politische Talkshow moderierte, wird der Versuch eines »Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung« zur Last gelegt. Dem 73 Jahre alten Alpay droht eine ähnliche Strafe. Er arbeitete für die Zeitung »Zaman«, die der Anklage zufolge die Organisation des Predigers Fethullah Gülen verherrlichte. Ankara wirft dem in den USA lebenden Prediger vor, den Putschversuch angezettelt zu haben.
Am vergangenen Freitag wurde Alpay zwar aufgrund einer neuen Anweisung des türkischen Verfassungsgerichts aus der Haft entlassen, er steht aber unter Hausarrest. Die Kläger hoffen, dass das Straßburger Urteil den Weg für ihre definitive Freilassung ebnen könnte. Die Türkei ist Mitglied des Europarats und damit verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.
Das Urteil wurde allerdings von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Die Türkei kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
Beim Straßburger Gericht sind zahlreiche andere Klagen gegen die Türkei anhängig, die nach dem Putschversuch eingereicht wurden. Dabei geht es um Inhaftierungen, Verurteilungen wegen angeblicher Kontakte zu den Putschisten oder Entlassungen aus dem Staatsdienst.
Unter den Klägern ist auch der »Welt«-Korrespondent Deniz Yücel, der im Februar nach mehr als einjähriger Untersuchungshaft freigelassen wurde. Ihm wirft die türkische Justiz Verbindungen zu angeblichen Terrororganisationen vor. Mit einem Urteil zu seiner Klage wird in einigen Monaten gerechnet.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung zugunsten von Altan und Alpay. Dieses Urteil zeige »einmal mehr, dass die Türkei ein Unrechtsstaat ist, in dem das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nichts mehr wert ist«, kommentierte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Das Urteil sei ein »Sieg für die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit«, sagte die Sprecherin für Menschenrechtspolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, Margarete Bause.
Derzeit sind in der Türkei mehr als 150 Journalisten in Haft. Im Zuge des nach dem Putschversuch verhängten Ausnahmezustands wurden 191 Presseorgane geschlossen.
Die Vereinten Nationen erhoben ihrerseits am Dienstag schwere Vorwürfe gegen die Türkei. Die routinemäßige Verlängerung des Ausnahmezustands habe dazu geführt, dass die Rechte von »hunderttausenden Menschen« verletzt worden seien, erklärte das UN-Menschenrechtsbüro in Genf.
In einem Bericht zur Lage in der Türkei 2017 werden unter anderem Folter und Misshandlung, willkürliche Festnahmen sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Arbeit angeprangert. Die im Ausnahmezustand verankerten Sonderbefugnisse würden offenbar dazu missbraucht, jegliche Kritik an der Regierung zu »ersticken«. AFP/nd
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