9,54 Euro bei öffentlichen Aufträgen
Schweriner Kabinett billigt Vergabemindestlohn
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns SPD/CDU-Landeskabinett hat den Weg für einen Vergabemindestlohn von 9,54 Euro für öffentliche Aufträge im Land frei gemacht und auf den letzten Metern noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die anfangs geplanten Mindesthöhen beim Auftragswert wurden gestrichen, ehe das Kabinett den Gesetzentwurf am Dienstag verabschiedete. Der Vergabemindestlohn soll für alle öffentlichen Aufträge von Land und Kommunen gelten - »unabhängig von der Höhe des Auftrags«, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Schwerin sagte.
Im ersten Entwurf waren Mindestauftragshöhen vorgesehen, was für Kritik aus der Opposition sorgte. Bei Bauleistungen sollte der Vergabemindestlohn erst ab einem Wert von 50 000 Euro greifen, für Liefer- und für Dienstleistungen ab 10 000 Euro. Die LINKE monierte, dass nur 15 Prozent der Landesaufträge für Bauwirtschaft und Dienstleister die Schwellen überstiegen. Dabei berief sich die Oppositionsfraktion auf eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage. Bei Lieferanten seien es sogar nur drei Prozent. Damit hätte der Mindestlohn für öffentliche Aufträge kaum Wirkung entfaltet. Die Auftragshöhen wurden nun gestrichen.
»Das Land möchte, dass die Leute für ihre Arbeit besser bezahlt werden«, sagte Schwesig. Ziel sei es, die Lohnspirale nach oben in Gang zu setzen und dabei die Unternehmen mitzunehmen. Der geplante Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge liegt 70 Cent über der gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Er soll jährlich erhöht werden, als Maßstab soll dabei die Tarifentwicklung in Deutschland dienen. Aktuell seien die 9,54 Euro der zweithöchste Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge in Deutschland nach Schleswig-Holstein, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).
Der Gesetzentwurf soll jetzt dem Landtag zugeleitet, dort beschlossen und möglichst im Sommer in Kraft gesetzt werden. Kritik kam vom Arbeitgeberverband VUMV und von der nicht im Landtag vertretenen FDP. »Die Einführung eines Vergabemindestlohns führt nicht zu höheren Löhnen, sondern nur zu mehr Bürokratie für die betroffenen Unternehmen«, sagte VUMV-Geschäftsführer Sven Müller.
Nach der Kabinettsitzung erklärte Schwesig zudem, die Landesregierung wolle Existenzgründungen in der digitalen Wirtschaft finanziell unterstützen und bestehenden Firmen bei der Erschließung digitaler Geschäftsfelder helfen. Junge innovative Unternehmen müssten sich nicht zwangsläufig in Berlin, Hamburg oder München ansiedeln. Ihnen sollten auch in Rostock und Greifswald beste Bedingungen geboten werden, so die Regierungschefin. In den beiden Universitätsstädten im Nordosten würden dafür digitale Innovationszentren aufgebaut.
Kurz nach Amtsantritt im Juli 2017 hatte Schwesig erklärt, bei der Digitalisierung neue Akzente setzen zu wollen. Das zunächst mit zehn Millionen Euro ausgestattete Digitalisierungsprogramm des Landes soll um 40 Millionen Euro aus dem Etatüberschuss von 2017 aufgestockt werden. Zudem werden 70 Millionen Euro vom Bund erwartet. dpa/nd
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