Herkunftslandprinzip durch die Hintertür
EU-Dienstleistungskarte könnte laut Warnungen von Kritikern Verstöße erleichtern
Mit dem Ziel, den europäischen Dienstleistungssektor zu fördern, hat die EU-Kommission im Januar 2017 die Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte vorgeschlagen. Die Idee: Unternehmen und Selbstständige, die in einem anderen EU-Staat aktiv werden möchten, können bei einer heimischen Behörde und in ihrer Sprache die Genehmigung beantragen. Ein einheitliches elektronisches System würde die Erfassung der Daten und die Ausgabe der Dienstleistungskarte ermöglichen. So sollen administrative und sprachliche Hürden abgebaut werden. Besonders profitieren könnten nach der Vorstellung der Kommission Unternehmen im Baugewerbe und Handwerker.
Doch aus Gewerkschaftskreisen und nahezu allen politischen Lagern - aus manchen lauter als aus anderen - kommt Kritik an dem Vorhaben. Die größte Befürchtung ist, dass auf diese Weise Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards unterwandert werden könnten. Zwar wäre jede Firma weiterhin dazu angehalten, die Regeln des Landes zu respektieren, in dem sie die Leistung erbringt. Allerdings würde in erster Instanz eine ausländische Behörde die Einhaltung der Regeln überprüfen. »Die Dienstleistungskarte öffnet Betrug Tür und Tor«, kritisiert DGB-Vorstand Stefan Körzell. Er befürchtet, dass es so zu einem europäischen Dumpingwettbewerb zum Beispiel in der Bauindustrie kommen könnte.
Das Problem: Zum einen hätten ausländische Behörden grundsätzlich ein Interesse daran, heimische Unternehmen zu fördern - und könnten deshalb bei der Überprüfung der Anträge für die Dienstleistungskarte nicht so genau hinsehen, heißt es aus EU-Parlamentskreisen. Zum anderen sehe der Vorschlag der Kommission sehr kurze Bearbeitungsfristen vor. Kritiker befürchten deshalb, dass viele Behörden mit der Bearbeitung der Anträge personell und auch fachlich überfordert wären, schließlich müssten sie die Einhaltung der Standards anderer Staaten überprüfen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterstützt dagegen grundsätzlich den Vorschlag der Kommission, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. So sei »die Einführung des Herkunftslandprinzips in jedem Fall zu vermeiden«, heißt es in einer Erklärung der DIHK. Dieses Prinzip wird aktuell vor allem bei der Entsendung von Arbeitern und Arbeiterinnen in andere EU-Länder angewendet: Gemäß der geltenden EU-Richtlinie unterliegen diese Arbeiter bisher den sozialrechtlichen Gegebenheiten ihres Herkunftslandes. Die Regelung wird seit Langem insbesondere von westeuropäischen Staaten kritisiert, weil sie Sozialdumping möglich mache. Für die Regelung sind hingegen die osteuropäischen EU-Länder, deren Unternehmen viele Arbeiter entsenden. Doch Unterhändler von EU-Kommission, Rat und Parlaments haben sich kürzlich darauf geeinigt, die Entsenderichtlinie zu überarbeiten und das Herkunftslandprinzip abzuschaffen.
Bei der Dienstleistungskarte würden zwar die Regeln des Aufnahmelandes gelten, aber das Herkunftsland würde eben zunächst die Einhaltung überprüfen. Gabi Zimmer, Fraktionschefin der LINKEN im Europaparlament, unterstreicht: »Wir möchten nicht, dass das Herkunftslandprinzip nun durch die Hintertür wieder eingeführt wird.«
Am Mittwoch steht im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments ein erstes Votum mit Entscheidungskraft zur Annahme des Kommissionsvorschlags an. Vier beratende Ausschüsse hatten bereits negative Empfehlungen ausgesprochen - zuletzt im Februar der für Arbeit und Soziales. Dass die Mehrheit der Parlamentarier diesmal gegen die Dienstleistungskarte stimmen wird, ist dennoch nicht sicher. Während die sozialdemokratische, die grüne und die linke Parlamentsfraktion geschlossen dagegen sind, herrscht bei Konservativen, Liberalen und EU-Skeptikern Uneinigkeit. Eins ist aber offensichtlich: Wie schon bei den Verhandlungen zur Entsenderichtlinie verläuft die Konfliktlinie bei der Dienstleistungskarte in erster Linie zwischen Ost und West.
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