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Wie geht es im Fall Puigdemont weiter?

Wer entscheidet wann und was? Ein Überblick zum weiteren Verfahren um den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten

  • Lesedauer: 2 Min.

Nach der Festnahme des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont in Schleswig-Holstein muss die dortige Justiz über eine Auslieferung des 55-Jährigen an Spanien entscheiden. Verschiedene Gerichte und Behörden sind involviert.

Amtsgericht Neumünster

Da Puigdemont am Sonntag nach seiner Festnahme an der A7 bei Schleswig in die JVA Neumünster gebracht wurde, ist das dortige Amtsgericht für die sogenannte Festhalteanordnung zuständig. Für die Vorführung vor dem Amtsrichter blieb theoretisch bis zum Montag, 23.59 Uhr, Zeit. Puigdemont wird eröffnet, warum er festgehalten wird. Das Gericht prüfe zudem, ob es sich bei der Person tatsächlich um Puigdemont handelt, sagte eine Sprecherin der Generalsstaatsanwaltschaft in Schleswig. Theoretisch bestehe auch die Möglichkeit, dass das Amtsgericht entscheidet, Puigdemont auf freien Fuß zu setzen. Dies sei aber nicht die Regel, sagte die Sprecherin weiter.

Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig

Im zweiten Schritt erhält die Generalstaatsanwaltschaft die Akten und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Spanien vorliegen. Dazu müsse es in Deutschland einen Straftatbestand geben, der dem entspricht, der Puigdemont vorgeworfen wird, so die Sprecherin. Anschließend würde die Behörde beim Oberlandesgericht gegebenenfalls einen Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls erstellen. Sollte die Behörde jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für einen Auslieferungshaftbefehl nicht vorliegen, würde eine Entlassung angeordnet.

Oberlandesgericht

Stellt die Generalsstaatsanwaltschaft einen Antrag muss das OLG prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss. Es prüft, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.

Generakstaatsanwaltschaft

Sollten rechtliche Hindernisse einer Auslieferung nach Ansicht des OLG nicht im Wege stehen, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig.

Dauer des Verfahrens

Es gibt eine Frist von 60 Tagen, die ein Festgenommener in Auslieferungshaft bleiben darf. Dies sei aber eine Sollfrist, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft. Es gebe auch Auslieferungsverfahren, die länger dauerten. Im Fall Puigdemont wird aber bisher nicht damit gerechnet, dass die Frist ausgeschöpft wird. Eine Entscheidung über eine Auslieferung wird aber auch nicht mehr diese Woche erwartet. dpa/nd

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