Randalierender Mieter »fliegt«
Mietrechtsurteil
Als der Nachbar die Wohnungstür öffnete und den Schläger aufforderte, sich zu beruhigen, ging der gegen ihn los.
Im Hintergrund rief die Frau des Nachbarn die Polizei an, derweil tobte der Mann im Hausflur und bedrohte die Familie aufs Übelste: »Ich mache dich und deine Familie fertig, ich bringe euch alle um.« Die Polizei beschlagnahmte bei dem Mieter eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die er zuvor den Nachbarn gezeigt hatte.
Einige Wochen später bedrohte der Mieter den Nachbarn erneut mit den Worten: »Lass mich in Ruhe, sonst stirbst du«. Die vollkommen eingeschüchterte Familie wandte sich an die Vermieterin. Diese kündigte dem Mieter fristlos und erhob schließlich Räumungsklage. Der Randalierer bestritt alle Vorwürfe und behauptete, die Nachbarn hätten sich aus »reiner Neugier« in eine Debatte mit seiner Lebensgefährtin eingemischt und ihn beleidigt.
Das Amtsgericht München (Urteil vom 10. Februar 2017, Az. 474 C 18956/16) glaubte ihm kein Wort und verurteilte ihn, die Wohnung sofort zu räumen. Zwar hatte die geschlagene Freundin die Aussage verweigert. Aber die Nachbarn schilderten vor Gericht den Vorfall so genau, dass die Richterin ihre Aussagen für erwiesen hielt. Die Familie habe große Angst und fühle sich verständlicherweise massiv bedroht.
Vergeblich versuchte der Anwalt des Mieters, die Attacken herunterzuspielen: Im sozialen Wohnungsbau kämen Störungen des Hausfriedens regelmäßig vor. Deshalb sei die Auseinandersetzung nicht so schwerwiegend, dass sie eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigte.
Artikel 1 des Grundgesetzes (»Die Würde des Menschen ist unantastbar«) gelte unabhängig vom konkreten Wohnumfeld, so die Richterin. Hier gehe es darum, die bedrohten Mitmieter zu schützen. In so einem Fall müsse die Vermieterin die Möglichkeit haben, das Mietverhältnis mit dem Randalierer sofort zu beenden. OnlineUrteile.de
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