Was hat das Gesetz tatsächlich bewirkt?
Fragen & Antworten zur 2015 beschlossenen Mietpreisbremse
Was steht im Gesetz?
Vermieter dürfen die Mieten beim Wechsel der Bewohner um maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Diese setzt sich als Durchschnittswert der Mietverträge der vier Vorjahre zusammen. Die Bremse gilt aber nur für Wiedervermietungen, nicht für Neubauten oder stark sanierte Wohnungen.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Sie besteht in 313 von 11 000 Städten und Gemeinden, in denen laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rund ein Viertel der Deutschen lebt. Darunter sind Metropolen und ihr Umland, mittelgroße Städte oder reiche ländliche Gemeinden. Grundlage sind die Beschlüsse der Bundesländer, die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen.
Wie haben sich die Mieten seither entwickelt?
Der Mietanstieg hat sich eher noch beschleunigt. 2017 kletterten die Mieten im Bundesschnitt mit plus 4,3 Prozent noch stärker als im Vorjahr. Bei bestehenden Wohnungen in einigen Großstädten stiegen die Mieten 2017 sogar mehr als neun Prozent.
Ist die Mietpreisbremse gescheitert?
Das sagt man allgemein. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellte fest, dass »die Entwicklung der Mieten von der Regulierung nahezu unbeeinflusst blieb«. Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) von 2016 anhand von 117 000 Wohnungsanzeigen aus Berlin ergab, dass die meisten Angebote dort die ortsübliche Vergleichsmiete trotz Mietpreisbremse um mehr als 10 Prozent überschritten. In regulierten Wohnungsmarktsegmenten lägen die Mieten um 2,7 Prozent niedriger als in unregulierten.
Warum sind die Mieten trotz Bremse weiter gestiegen?
Weil viele Wohnungen fehlen. Die starke Wirtschaft und die Niedrigzinsen treiben die Immobiliennachfrage und so die Mieten. Bis zu 400 000 neue Wohnungen pro Jahr sind laut Branche und Politik nötig, um den Bedarf zu decken. 2016 entstanden aber nur 278 000.
Wie soll es nun weitergehen?
SPD und Union wollen laut Koalitionsvertrag Vermieter verpflichten, Angaben über die vorherige Miete zu machen. Das sei nur ein erster Schritt, meint der Deutsche Mieterbund (DMB). Nötig sei auch eine breitere Basis für die ortsübliche Vergleichsmiete - statt vier Jahre mindestes zehn. Zudem fordert DMB-Direktor Lukas Siebenkotten Sanktionen für Vermieter, die die Mietpreisbremse missachten. In begehrten Städten würden es Mieter kaum wagen, wegen unrechtmäßiger Mietsteigerungen einen Konflikt mit ihrem Vermieter einzugehen, weil die Leute froh sind, wenn sie überhaupt den Zuschlag bekommen. Sie wollen ihre Beziehung zum Vermieter nicht riskieren.
Warum wird das Bundesverfassungsgericht angerufen?
Vermieter würden ungleich behandelt, da die ortsübliche Vergleichsmiete in Städten verschieden ist, so das Landgericht Berlin. Vermieter können in München mehr verlangen als in Berlin. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Sind weitere steigende Mieten zu erwarten?
Ja, sie könnten aber weniger stark steigen. Angebot und Nachfrage sind mitentscheidend. Aber seit Monaten sinkt die Zahl der Baugenehmigungen. Entwarnung für Mieter scheint also zu früh. dpa/nd
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