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Millionen-Klage gegen Leipziger Wasserwerke endgültig vom Tisch
Geschäftsführer hatte an den Gremien vorbei in riskante Wertpapieren investiert
London. Ein Rechtsstreit um rund 500 Millionen Euro zwischen den Leipziger Wasserwerken (KWL) und der Schweizer Großbank UBS ist endgültig zugunsten von Leipzig entschieden. Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, wies am Dienstag einen Antrag von UBS ab, in dem Fall nochmals eine Berufung zuzulassen. Dieser Antrag werfe »keine Rechtsfrage von allgemeiner, öffentlicher Bedeutung« auf, teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage in London mit. Zuvor hatte die »Leipziger Volkszeitung« (online) über die Entscheidung berichtet.
Bei der Klage der UBS ging es um geplatzte Geschäfte mit Kreditversicherungen. Dafür verlangte die Bank von den kommunalen Wasserwerken eine Haftung über rund 350 Millionen Euro. Zusammen mit Zinsen, Währungsschwankungen und Prozesskosten standen für Leipzig etwa 500 Millionen Euro auf dem Spiel.
Die Wasserwerke waren mit sogenannten CDO-Wertpapieren als Versicherer von Kreditrisiken der UBS aufgetreten. Während der Finanzkrise ab 2008 floppten die Papiere. In den Jahren 2006 und 2007 war ein KWL-Geschäftsführer die riskanten Finanzwetten eingegangen, an allen Gremien der Wasserwerke vorbei. Er wurde deswegen später wegen Untreue und Bestechlichkeit zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Der Londoner Gerichtshof Court of Appeal wies im vorigen Oktober die Berufung der UBS gegen ein erstes Urteil aus dem Jahr 2014 zugunsten Leipzigs zurück. Die Schweizer Bank wollte das aber nicht akzeptieren und wandte sich an den Obersten Gerichtshof.
Der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung zeigte sich am Dienstagabend erleichtert: »Uns allen fällt jetzt ein Stein vom Herzen. Leipzig und die Wasserwerke haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass auch in der Finanzwelt Recht und Gesetz gelten.« dpa/nd
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