Kein Schadenersatz für Bonn wegen Bauskandal
Bonn. Nach dem millionenschweren Bauskandal um das Kongresszentrum WCCB hat die Stadt Bonn (Nordrhein-Westfalen) keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den damaligen Investor. Das hat das Bonner Landgericht am Mittwoch entschieden (AZ: 1 O 36/14). Nach Auffassung der Zivilkammer hätte die Stadtverwaltung vor der Auftragserteilung wissen können, dass der Investor möglicherweise nicht über eine ausreichende Bonität für das erforderliche Eigenkapital von 40 Millionen Euro verfügen würde. Die Sparkasse hatte vor der Erteilung der Grundsatzzusage für die Finanzierung von der Stadt verlangt, das Kreditausfallrisiko zu übernehmen. Daraus habe die Verwaltung ersehen können, dass die Sparkasse nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Investors überzeugt gewesen sei, befand das Gericht. dpa/nd
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