Abgeblitzt

Personalie

Lange war es ruhig geworden um Simeon Sakskoburggotski, den Mann, der 1946 neunjährig als König Simeon II. abdanken musste und seine bulgarische Heimat verließ. Bulgarien schaffte die Monarchie ab, Ländereien und Paläste der Königsfamilie gingen in Staatsbesitz über. Im April 2001 kehrte der inzwischen in Spanien lebende Ex-Monarch im Alter von 64 Jahren nach Bulgarien zurück, um Premierminister zu werden.

Mit salbungsvollen Worten erschlich er sich das Vertrauen eines Volkes, das nach einer korrupten rechten Regierung in Agonie versunken war. In einer Rede an die Nation versprach er, in 800 Tagen für Wohlstand zu sorgen. Auf den wartet das Volk noch heute. Nach den 800 Tagen sagten 40 Prozent der Bulgaren, dass sie noch schlechter leben. Simeon jedoch verließ das Land als reicher Mann, hatte den Wohlstand seiner Familie vermehrt. Er und seine Schwester Marie-Luise ergaunerten sich Schlösser, Residenzen und riesige Waldflächen im Rila-Gebirge. Als seine Tochter in Bulgarien heiratete, wurde eine ungenutzte Straße auf Staatskosten für Unsummen ausgebaut. Der vermeintliche »Heilsbringer« bestahl eines der ärmsten Länder Europas.

Dass der nun 80 Jahre alte Ex-Regent gerade mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wieder von sich reden machte, passt in seine Vita. Geklagt hat er, weil er den Hals nicht voll genug bekommt. Er habe das Kritschim-Grundstück nahe Sofia, zu dem neben Land ein Palast und weitere Gebäude gehören, nicht zurückbekommen. Die Königsfamilie berief sich auf ihr Menschenrecht auf Eigentum. Die Richter in Straßburg urteilten, das Grundstück sei zu Recht im Besitz des bulgarischen Staates geblieben. Die frühere Königsfamilie habe nicht glaubhaft machen können, dass ihnen die Länderei jemals gehört habe. Zudem klagte die Königsfamilie dagegen, dass sie zurückergaunerte Grundstücke und Gebäude weder verkaufen noch kommerziell nutzen darf. Darüber will das Gericht später entscheiden. Bleibt zu hoffen, dass die Richter den gierigen Ex-König auch da in die Schranken weisen.

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