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- Rückkehrrecht in Vollzeit
Eingeschränktes Recht
Ines Wallrodt über das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit
Wer seine Vollzeitstelle verkürzt, hat bisher große Schwierigkeiten, die Arbeitszeit wieder auszudehnen. Das Recht auf Teilzeit wird so zur Falle, vor allem für Frauen, die es ja in der Regel sind, die nach der Geburt des ersten Kindes oder wegen der Pflege von Angehörigen ihre Stunden verringern. Teilzeit ermöglicht so zwar eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, in der Praxis wird aber zugleich eine ungleiche Arbeitsverteilung innerhalb von Partnerschaften und ungleiche Absicherung im Alter zementiert. Seit langem fordern deshalb Frauenverbände, Gewerkschaften, Linke aber auch Arbeitsmarktforscher das Recht zur Rückkehr in Vollzeit. Das Vorhaben gehört denn auch zu den Prestigeprojekten, mit denen die SPD nachweisen will, dass ihre Entscheidung für die Große Koalition richtig war.
Raus aus der Teilzeitfalle! Schön wär’s. Denn das Rückkehrrecht wird nicht in Betrieben bis 45 Mitarbeitern gelten. 40 Prozent aller Beschäftigten sind somit ausgeschlossen - das sind rund 14 Millionen Frauen und Männer. Viele weitere werden dieses Recht wohl auswürfeln müssen, wenn in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern nur einer von 15 diesen Anspruch geltend machen darf. Sicher, für kleinere Betriebe ist eine flexiblere Personalplanung schwieriger als für Großunternehmen. Die Aufgabe ist aber lösbar. Das Recht auf Teilzeit gilt für alle. Das Recht auf Rückkehr sollte es auch.
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