Erfolg im Streit um DDR-Vermögen
Schweizer Bank setzt sich gegen Ex-Treuhand durch
Zürich. Die Bank Julius Bär kann im Streit um altes DDR-Vermögen einen weiteren Erfolg gegen die Bundesrepublik Deutschland verbuchen. Das Zürcher Obergericht bestätigte in Sachen der Treuhand-Nachfolgerin BvS gegen Julius Bär das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Schweizer Bank bestätigt. Dies teilte Julius Bär am Dienstag mit, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Anfang Dezember hatte bereits das Bezirksgericht Zürich die 2014 eingereichte Klage der ehemaligen Treuhandanstalt gegen Julius Bär abgewiesen.
Die BvS machte den Angaben zufolge geltend, dass die Privatbank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade, die Bär 2005 übernommen hatte, vom Schweizer Konto einer DDR-Firma unzulässige Auszahlungen und Überweisungen veranlasst hatte. Die Richter sahen hingegen keinen Grund, an den Befugnissen der Bank für die Geldtransfers zu zweifeln. Die BvS hat auf einen Betrag in Höhe von 97 Millionen Franken plus seit 1994 aufgelaufenen Zinsen geklagt, was gemäß früheren Berichten rund 200 Millionen Franken (167 Millionen Euro) entspricht. dpa/nd
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